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Datum: 06.07.2010
Uhrzeit: 16:38
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AW: Architektenkammer warum?

#1 (Permalink)
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Solange Du "nur" als Angestellter arbeiten willst, gibt es keine Notwendigkeit, der Kammer beizutreten. Ins Versorgungswerk kannst Du auch so und das ist auch in jedem Fall zu empfehlen und der Allgemeinen Rentenversicherung vorzuziehen.
Wenn Du allerdings selbständig arbeiten willst, brauchst Du früher oder später die Mitgliedschaft in der Kammer. Denn nur dann bist Du Architekt und erst damit zeichnungsberechtigt. Kleinere Projekte gehen auch so (das ist abhängig von den Landesbauordnungen), aber jedes größere Projekt verlangt es.

Ich hoffe, das gibt Dir erst einmal eine grobe Idee.
Grüße
Samy

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Datum: 06.07.2010
Uhrzeit: 23:15
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AW: Architektenkammer warum?

#2 (Permalink)
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Achtung: In vielen Versorungswerken ist die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oblgatorisch und umgekehrt.

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Datum: 07.07.2010
Uhrzeit: 11:37
ID: 39750



AW: Architektenkammer warum? #3 (Permalink)
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Das ist mir neu. Zumindest in Berlin kann man beitreten, wenn man im Sinne eines Architekten arbeitet, also auch als Angestellter. Und eine Kammerpflicht besteht hier definitiv nicht.

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Datum: 07.07.2010
Uhrzeit: 12:16
ID: 39751



AW: Architektenkammer warum? #4 (Permalink)
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In der Bayerischen Versorgungskammer (diese ist auch zuständig für Niedersachsen und Rheinland-Pflalz) hat man als "Absolvent in Anstellung" eine Frist von 4 Jahren, indenen man sozusagen auf "Widerruf " mitläuft, bis man sich eintragen muss. Eine Verlängerung bis auf 8 Jahre gibt es bei Kinderbetreuung, Arbeitslosigkeit oder Pflegetätigkeit. Sonst fliegt man wieder raus!
[Satzung der Bayerischen Architekenversorgung Stad: 1. Juli 2008 Abschnitt II,Mitgliedschaft § 15 (2)]

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Datum: 07.07.2010
Uhrzeit: 12:55
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AW: Architektenkammer warum? #5 (Permalink)
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Hallo zusammen,

in NRW muss man nach mir noch unbekannter Zeit ebenfalls beitreten, um im Versorgungswerk zu verbleiben.

Unabhängig davon erscheint es mir sinnvoll, dass die Architekten eine starke Vertretung hat, diese sich für die Interessen der Baukultur und der Architekten gegenüber der Politik, der Industrie, den Bauherren, den Banken etc durchsetzt.

Das Bild des Architekten könnte nach meiner Einschätzung positiver besetzt sein; eine klassische Aufgabe der Kammer.

Schließlich bilden Kammern aus und fort. (In NRW kommt man ohne nachgewiesene Fortbildung gar nicht in die Kammer)

Andere Verbände (Gewerkschaften, Ärztevereinigung (Marbuger Bund)...) zeigen, dass ab einem gewissen Zusammenhalt sich Vorteile für alle ergeben.

Gruß
--
Blumenschein

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Datum: 07.07.2010
Uhrzeit: 18:06
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AW: Architektenkammer warum? #6 (Permalink)
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Hallo,

danke für die Antworten. Das mit der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk war mir bekannt. Aber ist es nun gekoppelt in Bayern, sprich kann ich auch ohne Kammer ins Versorgungswerk? Oder geht das nur als Kammermitglied? Wenn ich richtig verstehe kann ich mich als Absolvent beim Versorgungswerk anmelden und muß spätestens nach 4 Jahren in die Kammer?
bis jetzt habe ich nicht vor mich selbstständig zu machen. bin zufrieden mit meiner stelle. Aber vielleicht überleg ich es mir später anders und würde dann der kammer beitreten.

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Datum: 07.07.2010
Uhrzeit: 23:45
ID: 39765



AW: Architektenkammer warum? #7 (Permalink)
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Schau doch einfach mal in deren Satzung:

Bayerische Architektenversorgung

(die Bilder illustrieren das Thema Architektenversorgung übrigens gaaanz toll)

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