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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 22.07.2010 Uhrzeit: 17:56 ID: 40118 | Social Bookmarks: Schau doch erst mal in der zutreffenden Bauordnung nach, ob die geplanten Maßnahmen überhaupt einer Genehmigung bedürfen oder Du als Absolvent auch evtl. einen Bauantrag einreichen kannst. zB Niedersachsen: Zitat:
Bedenke bitte auch, dass es nicht einfach nur ums Stempeln geht sondern auch um die Versicherung also die Haftung als "Entwurfsverfasser". Geändert von personal cheese (22.07.2010 um 19:55 Uhr). | |
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turkish29: Offline
![]() Beitrag Datum: 23.07.2010 Uhrzeit: 17:03 ID: 40122 | Social Bookmarks: Hallo, was ist wenn ich nicht bauvorlageberechtigt sein müsste. Wie sieht es dann mit der Haftung aus? Und wenn ich bauvorlageberechtigt sein müsste. Wäre dann die Alternative, selbst zu Planen und es irgendeinem Büro kontrollieren zu lassen und Stempeln lassen, denkbar? Danke Gruß |
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Kieler: Offline
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 24.07.2010 Uhrzeit: 13:01 ID: 40127 | Social Bookmarks: Haften musst Du in jedem Fall, sogar wenn Du kein Honorar nähmst, alles schon vorgekommen, dass ein Planer einen Gefälligkeitsdienst ohne Gegenleistung erbracht hat und hinterher zum Dank noch für mangelhafte Planung haften musste... Dieses Wort "Stempeln" trifft irgendwie nicht den Punkt, das klang auch schon bei personal cheese durch. Ich würde nicht so ohne weiteres den Umbau eines Studenten durch Unterschrift des Bauantrages auf meine Kappe nehmen, aber vielleicht hast Du ja Glück und findest einen Bauvorlageberechtigten, der großes Vertrauen in Deine Fähigkeiten hat. Möglich ist es auf jeden Fall. |
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turkish29: Offline
![]() Beitrag Datum: 24.07.2010 Uhrzeit: 21:34 ID: 40130 | Social Bookmarks: Ja das wäre eine Lösung wenn ich einen Professor oder einen anderen vertraulichen Fragen würde. Aber ist es denn, so komisch das auch klingt, nicht möglich mit den fertigen Plänen zu einem Büro zu gehen und die dann unterschreiben/haften lassen? Natürlich erst nachdem die alles kontrolliert haben und in deren Augen alles auch einwandfrei ist. Sodass der Kollege nicht alles dem Büro überlassen muss. Sozusagen eine gewisse Vorarbeit durch mich mitbringt und die halt nur eventuell korrigiert werden müsste. Und die stempeln und haften dann auch und kriegen dann ihr entsprechendes Honorar. Aber halt weniger als wenn die alles selbst von anfang an machen würden. Ich weiß, komische Frage ![]() |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 26.07.2010 Uhrzeit: 09:01 ID: 40135 | Social Bookmarks: klar geht das, nach Zitat:
finden. Du bist es dann bauordnungsrechtlich nicht mehr. Übrigens, hast Du in gleichem Dokument schon mal geprüft, ob überhaupt eine Baugenehmigung notwendig ist? | |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 04.08.2010 Uhrzeit: 14:34 ID: 40300 | Social Bookmarks: Zitat:
Als Angestellter ist die Bearbeitung von privaten Projekten nebenher meist direkt ein Entlassungsgrund........ (steht oft im Arbeitsvertrag drin!) Grundsätzlich gilt: Pläne zeichnen und fremd stempeln ist nicht zulässig! Der Stempler haftet für die Baurechtlichen Belange, und er erklärt mit der Unterschrift ausdrücklich, Entwurfsverfasser zu sein. Es gibt irgendwo einen wörtlichen Passus, der das Fremdstempeln faktisch unterbindet. Ich weiss jetzt aber nicht, ob das im Architektengesetz der Kammer steht oder in deren Satzung. Heisst, dass offiziell der Stempler alle Verantwortung übernimmt, und sich nicht mehr rausreden kann, dass der Entwurf ja von Dir stamme.... Du haftest sowohl bei der Planung als auch bei der Ausführung. Wenn irgendwo was schiefläuft und Mehrkosten entstehen, kann der Bauherr den Bauleiter und Architekten verklagen. Du kannst bzw. solltest Dir deshalb für alle eigenverantwortliche Tätigkeiten mindestens eine projektbezogene Versicherung nehmen. | |
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