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Social Bookmarks: Wohl richtig. Allerdings muß man sich fragen, ob beim Archiitekten oder beim GU etwas nicht stimmt. Beim GU können solche Gehälter nur gezahlt werden, weil man nicht nur an der Dienstleistung Planung und Bauleitung verdient, sondern auch noch über den Weg der Bauausführung (Preisaufschläge bei Subs) und bei Materialpreisen dem Kunden kräftig in die Tasche greift. Das ist gleichzeitig der Grund, warum es tatsächlich noch Architekten gibt, denn der erfahrene Bauherr weiß auch, daß er über den Weg der Gewalten- und Aufgabenteilung eine bessere kontrollierte Qualität zu günstigeren Preisen bekommen kann. Das der Beruf des Architekten besser bezahlt sein müßte, ist keine Frage. | |
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passant: Offline
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Hochschule/AG: Architekt / SiGeKo ![]() Beitrag Datum: 08.08.2010 Uhrzeit: 20:53 ID: 40335 | Social Bookmarks: 1.) Ein GU verdient üblicheweise nicht an Architektenleistungen, denn sonst beauftragt der Bauherr ein Architekturbüro, das dem Bauherrn möglicheweise ordentlich in die Tasche greift und seinen Angestellten denn noch die hier erwähnten Gehälte (2.5 bis 3.5 T) zahlt! 2.) Dass die Sätze nach HOAI nicht ausreichend sind um Angestellten angemessen zu honorieren, muß irgendwas mit der Kammer nicht stimmen, die angeblich unsere Interessen vertretten. Zwar haben die eine geringfügige Erhöhung vorkurzem erreichen können, aber nicht vergessen, daß die Baukosten in den letzten fünf bis acht Jahren kaum gestiegen, wenn überhaupt. Wir brachen nur einen Blick auf Apotherker oder Ärzte zu werfen, dann spüren wir, wie schlecht unsere Interessen vertreten werden! Stichtwort Apothekenkette etc. 3.) Viele Bauherren, die hier bemitleidet werden, lassen primitive Bauvorlagen durch irgendwelchen Laien anfertigen und lassen vom Statiker als Bauvorlageberechtigter im Rahmen des Statikauftrages einreichen! Wenn alle möglichen oder selbsternannten Sachverständige, Ingenieure Statiker etc. Bauvorlagen einreichen dürfen, dann bleiben wir halt bei solchen Gehältern oder Honorare. Schöne Grüße |
Social Bookmarks: Da kenne ich einige Fälle, bei welchen der GU sehr gut mitverdient. Er stellt den Architekten selbst ein(Vereinbarung oft unter Mindesthonorar) und schlägt auf dessen Leistungen, wie bei den Handwerkern auch, noch 20% drauf. Zitat:
Die Baukosten haben gerade in den letzten 2 Jahren angezogen, so daß wir eine leicht spürbare Einkunftsverbesserung im Zusammenspiel mit der neuen HOAI haben. Ich glaube allerdings, daß die Gehaltsforderungen, gerade von Berufsanfängern, oftmals fernab der Realität sind. Im ersten und oft auch noch im zweiten Jahr bringen sie den Büros oft nicht soviel Effektivität und Nutzen. Sie brauchen Zeit und sind noch nicht voll einsetzbar. Daher sind Einsteigergehälter nach dem Studium von 1.800 - 2.200* Euro durchaus zu rechtfertigen. Wenn man dem Büro eine wertvolle Unterstützung ist, sehe ich kein Problem, warum nicht relativ schnell ein Gehaltssprung auf 2.500 - 3.000* Euro erfolgen soll. Das man als angestellter Architekt (ohne Partnerschaft und Projektleitung) irgendwann mal mehr als 4.000* Euro (aus heutiger Sicht/Kaufkraft/ Inflationsrate) verdienen kann, sollte man sich, denke ich, aus dem Kopf schlagen. Das geben die Honorare (sprich Einkünfte) in den allermeisten Büros nicht her. Man sollte dann realisieren, daß man einen anderen Berufsweg hätte einschlagen sollen. *Bruttomonatsgehalt Leider wahr. Jeder Schornsteinfeger genießt eine bessere Lobby und einen besseren Schutz am Markt. | ||
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 09.08.2010 Uhrzeit: 09:04 ID: 40338 | Social Bookmarks: Zitat:
Insbesondere zu Punkt 3: Ich habe bisher noch kaum einen Bauherr getroffen, dem man nicht ausführlich deutlich machen muss, dass die HOAI gesetzlich festgelegte Mindesthonorare sind, und dass man da eigentlich nicht mehr darunter gehen darf. Hat jemand einen Hausartzt, mit dem er die Honorare verhandelt? Oder verhandelt Ihr mit eurem Rechtsanwalt? Die Architekten, die immer wieder Verträge unterhalb der Mindestsätze schliessen, und dass ewige Konkurrenzdenken innerhalb der Kammern sind wohl mit die Gründe, warum Architekten es einfach nicht schaffen, ihre Honorare auf ein verträgliches Mass anzuheben. Mich macht es immer wieder krank, wenn Bauherren vom Handwerker alles an Stundensätze hinnehmen, aber die Architektenleistungen immer als "unnötig" oder "überbezahlt" (....machen Sie doch einfach mal einen Plan) hinstellen. Und den Architekten, die irgendwelche Bauanträge jenseits von Gut und Böse anbieten, gehört direkt die Planvorlageberechtigung entzogen. Meiner Meinung nach sollten bei Einreichung der Bauanträge auch bei der Architektenkammer Statistiken hinterlegt werden, um solche Dumpinghonorare zu verhindern. Auch bezüglich der Einstellung hausinterner Architekten sollte man sich an Ländern wie Luxemburg ein Beispiel nehmen, wo Bauunternehmer oder Generalunternehmer alle Architektenleistungen extern vergeben müssen. | |
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mika: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 09.08.2010 Uhrzeit: 09:37 ID: 40340 | Social Bookmarks: Zitat:
Der Vergleich mit Juristen oder Ärzten ist stimmig. Freunde von mir sind Ärzte. Neulich haben wir sogar über Gehälter gesprochen. Wir sind gleich alt, und gleich lange im Beruf. Einer von beiden kauft sich gerade für 340000€ eine Eigentumswohnung. Anlaß des Gesprächs war eine Rechnung des Architekten über eine Stunde für Preisabfrage für eine Änderung im Wert von 48€. Ich habe gemeint, dass das günstig wäre. Darüber kamen wir auf die Gehälter. Und um es kurz zu machen: sein Nettogehalt ist etwa 1/6 Höher als mein Bruttogehalt. Er hat dafür Nachtdienst auch oft am Wochenende. Ich arbeite aber mehr Stunden pro Woche, und kann nicht frei über meinen Urlaub verfügen. Andererseits rettet er leben und ich mach nur teuere Gebäude, über deren Mehrwert sich die Gesellschaft streitet. Archimedes hat vor allem Recht, wer 4000€ verdienen will, sollte nicht Architekt werden. | |
Social Bookmarks: Zitat:
Alternativ, der direkte Mehrwert, sprich die eigene Geldvermehrung...
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Hochschule/AG: Architekt / SiGeKo ![]() Beitrag Datum: 10.08.2010 Uhrzeit: 13:15 ID: 40364 | Social Bookmarks: An Florian u. Mika Hier liegt offenbar ein Mißverständnis vor, es geht nicht um viel oder wenig Geld zu verdienen! es geht darum, daß die Leistung und damit verbundene Verantwortung und Vorinvastitionen angemessen vergütet werden, zu mindest wie bei Ärzten, Anwälten etc. Außer der Kollege Archimedes mit seinen "ein wenig Papier und ein paar nette Ideen" kann sich ein Einmannbüro mit üblichen Aufträgen, die durch eine Person bewältigt werden können, kaum übers Wasser halten. Außerdem es wird hier auch nicht mal erwähnt, daß selbst die Mindestsätze fast nur bei öffentlichen Aufträgen bezahlt werden. |
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passant: Offline
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Hochschule/AG: Architekt / SiGeKo ![]() Beitrag Datum: 09.08.2010 Uhrzeit: 11:55 ID: 40342 | Social Bookmarks: Zu HOAI: Die HOAI-Sätze sind NICHT ausreichend, denn als Einmannbüro muß man jährlich 2 Mio (Anrechenbare Baukosten) verbauen um halbwegs auf einem vergleichbares Gehalt von vielleicht 100 T Euro/Jahr zu kommen. Wenn man Angestellten hat (Was auch unvermeindlich wäre), dann könnte man sich den Rest vorstellen. Ein Makler erhält 4 bis 6% für Null-Verantwortung, er haftet nicht mal für sein Expose! Zu Baukosten: Abgesehen von Stahlpreisen, die sich verdoppelt haben, sind alle anderen Preise relativ unverändert geblieben! von Preiserhöhungen durch Energiepreise (Verdoppelung von Rohölpreisen) und LKW-Maut sind alle betroffen und nicht nur die Baugewerbe! Außerdem über Einwirkung der Erweiterung der EU-Grenzen (Globalisierung) in den letzten 10 Jahren auf Baugewerbe möchte ich schon gar nicht eingehen! Zu Berufsanfängern: Welches Büro gibt heutzutage einem Absolventen einen Job?! Außer einem, der schon als Student mindestens ein Jahr vorher als visualisierungsknecht 50-60Std/Woche geschuftet hat. Für 1.8 und 2.2?! Kannst du mir Bitte sagen, wer am Bau für 1.8 arbeitet (Vom Trockenbauer bis Eisenflechter)? Außer der Absolvent? Ein Assistentsarzt fängt bei 3 an, und er rettet aber auch kein Menschenleben, denn vor ihm stehen eine Menge Oberärzte Chefärzte etc (Stichwort Effektivität und Nutzen). Zu Gehaltssprung: Bei einer Gehaltserhöhng um 700€ innerhalb von 10 Jahren kann doch nicht von einem Gehaltssprung gesprochen werden! von 700€ Brutto je nach Steuerklasser bleibt einem Wahrscheinlich 300-400 € Netto! Ich hab 97 meine Diplomarbeit abgegeben und damals lag der Einstieg bei 3,5 bis 4,5 T DM, und wenn ich das mit 1,8 bis 2,2 T € vergleiche! Dann würde ich einen Mindestlohn-Regelung auch für Absolventen befürworten und nicht nur für Reinigungskräfte und Briefdienste... Schöne Grüße Geändert von passant (09.08.2010 um 12:23 Uhr). |
Social Bookmarks: Zitat:
Die leben dann von ca. 1.500 Euro im Monat, die sie sich selbst auszahlen dürfen. Wären bei einem Angestellten ca. 2.500 Euro (brutto), aber mit deutlich weniger Risiken und Verantwortung. Andere (wenige) Einmannbüros schaffen aber auch die 2 Millionen anrechenbare Baukosten von denen Du sprichst. Mach dem Bauherren doch mal klar, daß die HOAI nicht hinhaut und ca. 12% der Baukosten für "ein wenig Papier und ein paar nette Ideen" noch zu wenig sind. Die Baukosten sind, zumindest bei uns in Rheinland-Pfalz, lohn- und materialseitig seit 2008 spürbar gestiegen. Die verschärfte ENEV sorgt für eine zusätzliche Steigerung der Gesamtkosten. | ||
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 09.08.2010 Uhrzeit: 14:14 ID: 40345 | Social Bookmarks: Zitat:
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 09.08.2010 Uhrzeit: 14:16 ID: 40346 | Social Bookmarks: Zitat:
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Social Bookmarks: Zitat:
![]() ![]() ![]() Zitat:
Ich bezweifle, daß das wirklich etwas bringt, außer natürlich wieder einem Gesetz und einer zu überwachenden Regelung mehr. Liegt der Mindestlohn bei 2.000 Euro ändert sich an der bisherigen Situation recht wenig. Liegt er darüber wird das dazu führen, daß weniger junge Architekten eingestellt werden und verstärkt durch Bauzeichner/-techiker ersetzt werden oder aber in die Scheinselbständigkeit gezwungen werden. | |||
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![]() ![]() Beitrag Datum: 10.08.2010 Uhrzeit: 07:10 ID: 40356 | Social Bookmarks: Zitat:
Wie kaputt ist eigentlich unsere Branche!?!?!! Und die dt. Wirtschaftspolitik !?!?!! Willkommen im Staat der Ausbeuterlöhne !!!! | |
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Jochen Vollmer: Offline
Ort: Kassel ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 10.08.2010 Uhrzeit: 11:37 ID: 40357 | Social Bookmarks: Was hat die damit zu tun? Politiker sind ohnehin mit sich selbst beschäftigt. Da wartest du vergeblich. *HINWEIS* Dieser Faden beschreibt einen wesentlichen Faktor bei der Jobsuche.
__________________ jochenvollmer.de |
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![]() ![]() Beitrag Datum: 10.08.2010 Uhrzeit: 12:10 ID: 40358 | Social Bookmarks: Leider gehört in D die Mindestlohnfrage zur Sozialpolitik, dabei ist diese, meiner Meinung nach, ein integraler Bestandteil der Wirtschaftspolitik. Nur Arbeitnehmer, die von ihrem Lohn in unserer Branche gut leben können, werden auch gute Leistungen erbringen. Mit einem 400 Euro Job sind Absolventen nur bei Laune zu halten, weil sie permanent die AK Eintrag Leistungsnachweisbescheinigungs-Keule im Nacken spüren! Geändert von Archiologe (10.08.2010 um 17:32 Uhr). Grund: Latente Rechtschreibschwäche! =) |
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