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MelJee is on a distinguished road

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Datum: 16.08.2010
Uhrzeit: 09:43
ID: 40440



AW: freiberuflich oder selbständig?

#1 (Permalink)
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ich bin dipl.ing. für architektur.

auch auf grund der haftung möchte ich eigentlich, selbst wenn die möglichkeit sich ergeben sollte, gar nicht mehr direkte planungsleistungen erbringen.

berufserfahrung ist gleich null. inzwischen stört mich das aber nicht mehr, da es für mich als orts- und zeitgebundene mutter wesentlich günstiger ist, bei freier tageseinteilung von daheim aus zu arbeiten. und das kann ich mit der gestaltung von 2d- und 3d- plänen und präsentationen.

das möchte ich eigentlich auch gar nicht mehr ändern. also gebe ich eben beim finanzamt an, dass ich raumgestaltung oder ähnliches mache ( ist es ja im weitesten sinne auch ) und alles ist gut. es kann ja schlimmstenfalls nur nächstes jahr zu einem chaos kommen, wenn jemand vom finanzamt meint, ich hätte doch nur gezeichnet.

wie gesagt, ich habe mich halt nur gefragt, ob es eher als gewerbe denn als freiberufliche tätigkeit gilt.

dennoch so eine frage am rande: wieviel würde denn so eine haftpflichtversicherung kosten, wenn es sich nur um zeichenleistung handelt?

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Datum: 16.08.2010
Uhrzeit: 15:31
ID: 40445



AW: freiberuflich oder selbständig?

#2 (Permalink)
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Also nach Deiner Beschreibung ist das allemal ein freier Beruf. Ob Du das nun Grafiker nennst oder Gestalter ist dem Finanzamt mehr oder weniger egal. Problematisch wird es nur, wenn Du plötzlich Dinge steuerlich geltend machen wolltest, die mit dem Beruf nichts mehr verbindet. Je allgemeiner daher Deine Leistungsbeschreibung gefaßt ist, desto eher lassen sich Anschaffungen eingliedern.
Einen Gewerbeschein brauchst Du dafür jedenfalls nicht.

Wie Archimedes schon gesagt hast, solltest Du den Begriff Architektur in der Berufsbezeichnung weglassen, weil die Kammern da hinterher sind.

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Datum: 28.08.2010
Uhrzeit: 12:44
ID: 40578



AW: freiberuflich oder selbständig? #3 (Permalink)
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Der Hinweis auf die Verwendung des Begriffes Architektur in der Berufsbezeichnung ist NICHT RICHTIG!

*KLICK* Ein Ingenieur ist nicht gehindert, auf seinem Briefbogen als "Diplom-Ingenieur (TU) für Architektur und Stadtbau" zu firmieren, auch wenn er nicht Mitglied der Architektenkammer ist. *KLICK*

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Datum: 28.08.2010
Uhrzeit: 22:51
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AW: freiberuflich oder selbständig? #4 (Permalink)
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ok. wenn man also eine Unterlassungsklage nicht scheut und Gerichtskosten bis zum BGH riskiert, kann man also getrost "für Architektur" hinter seinem Dipl.Ing. setzen.

Der Artikel im Baunetz zeigt ja schon der schmale Grat auf:

Zitat:
Der Ingenieur mache zu dem durch die Verwendung des Wortes "für" deutlich, dass er lediglich auf seine akademische Qualifikation und sein Tätigkeitsfeld hinweist, sich aber damit nicht die Berufsbezeichnung "Architekt" anmaßt. Mit dem Hinweis auf das Tätigkeitsfeld, für das er seinen akademischen Grad erworben hat, erwecke der Beklagte auch nicht den Eindruck, der akademische Grad laute insgesamt "Diplom Ingenieur TU für Architektur und Städtebau".
Das Ganze zeigt ja schon, wie riskant die Begriffsbildung ist, sobald man eine Tätigkeit suggeriert, ist man dran.

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Datum: 30.08.2010
Uhrzeit: 17:29
ID: 40610



AW: freiberuflich oder selbständig? #5 (Permalink)
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uiuiui...jetzt bin komplett verwirrt

@noone: hast du mal bitte den kompletten Link für den Baunetz-Artikel? Würde das gerne mal im Zusammenhang lesen.

Also ich entnehme dem jetzt, dass alle unserer Zunft sich nicht mal Dipl.-Ing. für Architektur nennen würden, wenn sie nicht bei der Architektenkammer eingetragen sind. Aber ich dachte, der Unterschied läge bereits darin, dass Eingetragene sich Architekt nennen dürfen und welche die es nicht sind, bzw. nicht die nötige Erfahrung vorweisen können, "nur" Dipl.-Ing. für Architektur sind!!????

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Datum: 30.08.2010
Uhrzeit: 17:58
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AW: freiberuflich oder selbständig? #6 (Permalink)
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Der Link ist doch einen Beitrag drüber .

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Datum: 30.08.2010
Uhrzeit: 17:59
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AW: freiberuflich oder selbständig? #7 (Permalink)
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hehe...alles klar

hab ich gar nicht als link angesehen eben...

danke

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Datum: 30.08.2010
Uhrzeit: 18:18
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AW: freiberuflich oder selbständig? #8 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
Das Ganze zeigt ja schon, wie riskant die Begriffsbildung ist, sobald man eine Tätigkeit suggeriert, ist man dran.
da streitet die judikative.. ein taetigkeitsfeld scheint jedoch unumstritten.

grenzwertig imho allerdings:
Zitat:
Mit dem Hinweis auf das Tätigkeitsfeld, für das er seinen akademischen Grad erworben hat, erwecke der Beklagte auch nicht den Eindruck, der akademische Grad laute insgesamt "Diplom Ingenieur TU für Architektur und Städtebau".
ob otto normalverbraucher im titel dschungel ueberhaupt durchblickt?

@MelJee:
Dipl.-Ing. für Architektur: Erlaubter Begriff für Ingenieur ohne Mitgliedschaft in der Architektenkammer? - Baurecht für Architekten: Urteile, Rechtsprechung im Bauwesen | BauNetz.de
und bitte vgl mit olg duesseldorf:
Nicht-Architektin wirbt auf Visitenkarte: „Dipl. Ing. Archt. kaufmännische Wohnungswirtin“ - erlaubt? - Baurecht für Architekten: Urteile, Rechtsprechung im Bauwesen | BauNetz.de

schlussfolgerung beachten:
Zitat:
Vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren häufig eine zu enge Auslegungen der landesrechtlichen Berufsgesetzgebung für verfassungswidrig erklärt hat, ist nach Ansicht des Verfassers zu erwarten, dass sich die Linie des OLG Hamm (= keine strikte/grundsaetzliche kammerpflicht) in Zukunft auch durchsetzen wird.
kammer ade?

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Datum: 30.08.2010
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AW: freiberuflich oder selbständig? #9 (Permalink)
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Kammer ade, könnte in Zukunft sein. Habe da auch schon so was vernommen.

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Datum: 30.08.2010
Uhrzeit: 20:46
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AW: freiberuflich oder selbständig? #10 (Permalink)
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Ob Softwarearchitekten auch in einer Kammer sind?

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Tom
 
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Datum: 30.08.2010
Uhrzeit: 21:34
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AW: freiberuflich oder selbständig? #11 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von MelJee Beitrag anzeigen
wie gesagt, ich habe mich halt nur gefragt, ob es eher als gewerbe denn als freiberufliche tätigkeit gilt.
Wenn Du da Sicherheit haben willst, frag beim Finanzamt offen & direkt nach. Ich glaube wie Samsarah, dass Du eindeutig auf der Seite der Freiberufler anzusiedeln bist. Ein Merkmal dieser Berufe ist, dass sie u.a. eine schöpferische Komponente haben und dass der Chef selber noch die für das Berufsbild originären Leistungen erbringt (und nicht nur an Angestellte delegiert): Freiberuf ? Wikipedia.

T.

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Datum: 30.08.2010
Uhrzeit: 23:01
ID: 40628



AW: freiberuflich oder selbständig? #12 (Permalink)
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danke tom, dass du noch einmal zu meiner eigentlichen frage zurückgekehrt bist, auch wenn ich den rest der diskussion auch äußerst interessant und vor allem wichtig fand.

das problem war, dass ich beim finanzamt null auskunft erhalten habe.

bin zur anmeldung mit einem fragenkatalog hin, in welchem ich genau die punkte aufgelistet habe, nach denen ich hier noch einmal gefragt habe. mir wurden nur stur die formulare ausgehändigt.

auch eine befreundete finanzbeamte konnte mir da keine weitere auskunft geben.

daran gedacht, dass es eine dienstleistung sein könnte, habe ich eigentlich so richtig erst, nachdem ich mit einer fotografin gesprochen habe, welche selbständig ist. aber da ist wohl der unterschied, dass sie keine (fach-)hochschul-ausbildung hat. auch wenn ich diese bei meiner hauptsächlichen derzeitigen tätigkeit nicht unbedingt benötigt hätte.

aber ich streiche wie oben schon erwähnt den begriff "architektur" aus der tätigkeitsbeschreibung und bleibe erstmal freiberuflich, bis mir jemand etwas anderes aufzwingt.

Geändert von MelJee (30.08.2010 um 23:03 Uhr). Grund: satzstellung fehlerhaft ;)

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Datum: 31.08.2010
Uhrzeit: 00:04
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AW: freiberuflich oder selbständig? #13 (Permalink)
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Ich glaube, MelJee, die Begriffe, mit denen Du da Ordnung rein bringen willst, ziehen die Grenzen nicht an der richtigen Stelle. Es spielt keine entscheidende Rolle, ob Du studiert hast oder nicht. Auch steht das Erbringen einer "Dienstleistung" der Freiberuflichkeit nicht als Gegensatz gegenüber. Hast Du den Wiki-Artikel gelesen?

Zitat:
Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art ... zum Inhalt.
Das Finanzamt ist die einzige Instanz, die entscheidet als was Du nach dem Einkommensteuergesetz anzusehen bist und ob es von Dir Gewerbesteuer verlangt oder nicht. Kann mir deshalb nicht vorstellen, dass Du da keine klare Antwort erhältst.

T.

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Datum: 31.08.2010
Uhrzeit: 16:29
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AW: freiberuflich oder selbständig? #14 (Permalink)
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Mel,


beim Finanzamt würde ich echt nicht nachfragen. Vor allem, wenn Du Dir selbst nicht sicher bist, ob Du nun ein Gewerbe anmelden musst, oder nicht. Du riskierst damit nur, den Spürsinn eines Finanzamtbeamten zu wecken.

Fest steht, dass Du Leistungen, die in den Bereich Architektur fallen, auch als Student oder Absolvent als freier Beruf ableistest, und daher kein Gewerbe anmelden musst.

Selbst bei der Umsatzsteuer bleibt es Dir frei, sie ab- oder nicht abzuführen. Prinzipiell wird die erst im 2. Jahr fällig, wenn Du einen bestimmten Ertrag erwirtschaftest.

Es ist hier wie beim Architekt: man sollte eher eine Beratung beim Steuerberater nehmen, statt sich auf Foren und Bekannte zu verlassen.

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Datum: 31.08.2010
Uhrzeit: 21:15
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AW: freiberuflich oder selbständig? #15 (Permalink)
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Noone, es hat doch gar keinen Zweck, mit dem Finanzamt Katz und Maus spielen zu wollen. Eine offene Anfrage schafft Rechtssicherheit. Man füllt doch bei der Beantragung einer Steuernummer den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" aus. Wenn das Finanzamt von sich aus auf Basis dieser Angaben keine Gewerbesteuer anmahnt, ist die Sache eigentlich schon klar und man kann die Frage auf sich beruhen lassen.

Und zu der Umsatzsteuer: Du verzichtest mit der Abführung von Umsatzsteuer ja auch auf die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Ich finde es auch "professioneller", in eigenen Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen. Und ab einem bestimmten Umsatz musst Du es ohnehin. Klares Vote für die Umsatzsteuer ...

T.

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