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| Social Bookmarks: Also nach Deiner Beschreibung ist das allemal ein freier Beruf. Ob Du das nun Grafiker nennst oder Gestalter ist dem Finanzamt mehr oder weniger egal. Problematisch wird es nur, wenn Du plötzlich Dinge steuerlich geltend machen wolltest, die mit dem Beruf nichts mehr verbindet. Je allgemeiner daher Deine Leistungsbeschreibung gefaßt ist, desto eher lassen sich Anschaffungen eingliedern. Einen Gewerbeschein brauchst Du dafür jedenfalls nicht. Wie Archimedes schon gesagt hast, solltest Du den Begriff Architektur in der Berufsbezeichnung weglassen, weil die Kammern da hinterher sind. | |
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