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Tobias: Offline

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Tobias is on a distinguished road

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Datum: 17.02.2004
Uhrzeit: 11:11
ID: 3264



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Originally posted by Florian
Zu Frage von Samsarah:

In Ihrem Fall geht es ja weder um eine Anstellung mit max. 20 Std. in der Woche noch um ein Semesterferienjob, sondern um den Fall eines "Urlaubssemesters" (allerdings ohne Befreiung von der Uni, um noch an Prüfungen teilnehmen zu können) wo sie Wöchentlich mind. 40 Std. arbeiten wird.

Ja, das beantworten meine Zitate doch auch .... solange es kein offizielles Befreiungssemster ist, gelten zumindest beid er DAK die gleichen Regeln.
Wenn sie nun aber 49 Std. wöchentlich währrend des Sem.s arbeitet, muss sie wohl mit der Krankenkasse mal sprechen. Sie sollte denen dann sagen, dass sie zugusten eines besseren Lerneffektes die Wochen lieber in 1 Block nimmt, statt gerade wegen der KV in kleinen Stücken das Praktikum zu absolvieren. Ich habe mir mal sagen lassen, dass die KKs in diesem Fall einwilligen, vor allem wenn es um Pflichtpraktika geht ... was natürlich nicht verhinderbar sein wird, ist, dass sie auch während des Sem.s dann in die RV einzahlen muss ... je nachdem, wieviel sie verdient, also bei > 400 EUR/M.

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