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Ort: Wetzlar ![]() ![]() Beitrag Datum: 03.02.2011 Uhrzeit: 17:47 ID: 42393 | Social Bookmarks: Obwohl ich diese ganzen Abmahn-S.....e hasse wie die Pest, kann ich mir vorstellen, dass hier die Architektenkammer doch zu einem solchen Mittel greifen könnte. Also, wegen unlauterem Wettbewerb oder meinetwegen auch, weil z.B keine Vorlageberechtigung existierte. |
Social Bookmarks: Nun die Planvorlageberechtigung hat er von seiner Ingenieurkammer, aber auch da hat man sich an die HOAI zu halten. | |
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Ort: Wetzlar ![]() ![]() Beitrag Datum: 03.02.2011 Uhrzeit: 18:03 ID: 42395 | Social Bookmarks: Aber sicer nur bis 150m² Wohnfläche - oder? Das ist garnicht soviel. Und wenn er ein, zweimal drüber liegt, dann gibts bestimmt auch auf die Ohren. Denn das hätte dann korrekterweise nicht mal genehmigt werden dürfen. Oder lieg ich da falsch? Ich hab immernoch die Bestimmungen für "Baumeister" hier bei uns im Kopf. Da sind die 150m² die magische Grenze. |
Social Bookmarks: Das müßte ich recherchieren, aber ich glaube fast nicht, daß das ein Stolperstein für solche Billigplaner ist, denn es ist kein Geheimnis, daß auch die Sachbearbeiter auf unserem Bauamt hin und wieder private Bauanträge nebenher machen und sich quasi selbst genehmigen. Das heißt, daß auch sie betroffen sind. Was haben wir noch für Möglichkeiten? Ich werde mal versuchen auf Kammerebene was in Erfahrung zu bringen, obwohl ich dort mit wenig Engagement rechne. Gibt's das regionale Problem der Billigplaner bei anderen hier im Forum nicht? | |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 07.02.2011 Uhrzeit: 12:28 ID: 42413 | Social Bookmarks: Zitat:
Warum? Na weil die Kammer eine Organisation der Architekten ist. Und die Lohndumper leider auch wiederum Teil dieser Gruppe. Meiner Meinung nach geht das nur mit einer Organisationsstruktur, so wie sie z.B. hier in Luxemburg aufgestellt ist: - alle Planungsleistungen sind Monopol des Architekten, und müssen nach HOAI vergütet werden. - Architekten bzw. Planvorlageberechtigte dürfen nicht in Bauunternehmen arbeiten oder angestellt sein, und alle Vorlagen müssen nach HOAI vergütet werden. - Für alle Bauanträge müssen Zertifikate bei der Kammer angefragt werden - Die Bilanzen müssen der Kammer weitergegeben werden. Davon sind wir in Deutschland aber meilenweit entfernt, hier hilft wohl nur eine Hetzkampagne gegen die Billig-Konkurrenz. Ob und wie weit dies bei der Kammer nachgegangen wird, entzieht sich aber meiner Kenntnis. | |
Social Bookmarks: Also "Online-Pranger" oder was ist eine Alternative? Luxemburg ist in dieser Hinsicht ein gutes Beispiel, obwohl es natürlich auch dort Möglichkeiten gibt, das Ganze ein wenig zu umgehen. Damit meine ich das bestimmte Schlüsselfertigbauer immerwieder mit den gleichen Architekten zu günstigsten Planungskonditionen zusammenarbeiten bzw. einfach zwei eigene Firmen daraus machen. Zumindest sind immer Architekten mit im Boot. Vielleicht doch insgesamt einfacher: Die zentrale Abrechnung, wie z.B. bei den Prüfingenieuren https://www.bvs-hrs.info/cms/front_content.php Ich habe festgestellt, daß die Kammern personell viel zu schwach besetzt sind um den "Billig-Planern" bzw. den Hinweisen dazu nachzugehen. Evtl. würde sich sowas finanziell bei empfindlichen Strafen jedoch von selbst tragen. Anscheinend ist man von Kammerseite grundsätzlich bereit daran zu arbeiten: Architektenkammer Rheinland-Pfalz - ... vom Kleinen Schwarzen | |
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kann man Pfetten diagonal legen? | LilaW | Konstruktion & Technik | 11 | 02.01.2010 16:16 |