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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 08.02.2011 Uhrzeit: 16:10 ID: 42430 | Social Bookmarks: Nee, ich meinte Anschwärzen bei der Kammer. Keine Ahnung, ob dem dann nachgegangen wird. |
Social Bookmarks: Grunsätzlich sehe ich das nicht so eng, wie man das meinen Texten entnehmen könnte, denn mir ist bewußt, daß niemand 100% korrekt abrechnet. Annähernd jeder Architekt macht bei der Abrechnung nach HOAI Fehler. Selbst wenn man sich, wie ich, grundsätzlich an das Mindesthonorar hält, enthalten Honorarabrechnungen oft Formfehler, falsche Ansätze oder Gewichtungen, die mit Sicherheit von einem Juristen oder HOAI-Experten zerlegt bzw. widerlegt werden könnten. Ich habe auch kein Problem damit, wenn man hier und da kleine Zugeständnisse an den Bauherrn macht bzw. kleine Inklusivleistungen anbeitet. Nur dieses systemmatische und erhebliche Unterschreiten ist in meinen Augen ein tatsächliches Problem, welches ernsthaft bekämpft werden muß. | |
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kann man Pfetten diagonal legen? | LilaW | Konstruktion & Technik | 11 | 02.01.2010 16:16 |