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Social Bookmarks: Jetzt mal nicht gleich in Panik verfallen und nach dem Anwalt rufen. Auf einer Rechnung sollte ein Zahlungsziel vermerkt sein, also z.B. ZAHLBAR SOFORT OHNE ABZUG oder ZAHLBAR INNERHALB VON 14 TAGEN AB RECHNUNGSDATUM/NACH ERHALT etc.... Ist nach dieser Frist nichts auf den Konto: Erstmal freundlich eine Zahlungserinnerung schreiben und um Zahlung innerhalb von weiteren 5-8 Tagen bitten. Danach kann man mit Mahnen anfangen....1., 2. evtl. 3. Mahnung. Da gibts verschiedene Vorgehensweisen. Ich mahne z.B. nur noch einmal. Erst danach kommt ein gerichtliches Mahnverfahren oder der Gang zum Anwalt. Google mal unter Mahnverfahren etc... ..Zahlungserinnerung würde ich sofort schreiben! | |
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