| |
| Social Bookmarks: Jetzt mal nicht gleich in Panik verfallen und nach dem Anwalt rufen. Auf einer Rechnung sollte ein Zahlungsziel vermerkt sein, also z.B. ZAHLBAR SOFORT OHNE ABZUG oder ZAHLBAR INNERHALB VON 14 TAGEN AB RECHNUNGSDATUM/NACH ERHALT etc.... Ist nach dieser Frist nichts auf den Konto: Erstmal freundlich eine Zahlungserinnerung schreiben und um Zahlung innerhalb von weiteren 5-8 Tagen bitten. Danach kann man mit Mahnen anfangen....1., 2. evtl. 3. Mahnung. Da gibts verschiedene Vorgehensweisen. Ich mahne z.B. nur noch einmal. Erst danach kommt ein gerichtliches Mahnverfahren oder der Gang zum Anwalt. Google mal unter Mahnverfahren etc... ..Zahlungserinnerung würde ich sofort schreiben! | |
| Social Bookmarks: Genau: 1. Rechnung 2. Zahlungserinnerung 3. Mahnung und dann kann man weitersehen.
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 23.01.2009
Beiträge: 171
Baumplanerin: Offline
Beitrag Datum: 11.07.2012 Uhrzeit: 14:19 ID: 47231 | Social Bookmarks: Na ja, was heißt auf keinen Fall erreichbar? Hast du in dem Büro angerufen? Hast du vielleicht den Verdacht, dass sic derh Inhaber verleugnen lässt oder wie? |
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 19.05.2011
Beiträge: 70
metalbau: Offline
Beitrag Datum: 23.07.2012 Uhrzeit: 20:49 ID: 47334 | Social Bookmarks: also ....zur fortsetzung der geschichte ... das geld für die 1. rechnung wurde bezahlt. ich glaube aber, dass der komischer typ (tja...trotzdem muss ich mich auch mit solchen typen arrangieren!) meine arbeit nicht weiter braucht, weil er mein projekt einfach "untoll" findet (wie kann es zu dieser urteil kommen überhaupt!) da ich aber mittlerweile weiter gearbeitet habe, und die überarbeitete version des projektes ihm geschicht habe, stellt sich jetzt die frage: was passiert wenn ich jetzt eine zweite rechnung ihm einreiche? also kann diese zweite rechnung geltend gemacht werden, wie verteidige ich den recht für meine leistungen bezahlt zu werden? |
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 23.01.2009
Beiträge: 171
Baumplanerin: Offline
Beitrag Datum: 24.07.2012 Uhrzeit: 11:36 ID: 47337 | Social Bookmarks: Das ist ja schon mal gut. Ich denke mal, wenn er es nicht brauchen würde oder mit deiner Arbeit nichts anfangen kann, hätte er es schon gesagt. Trotzdem werdet ihr ja wohl am Anfang schriftlich festgehalten haben, was du genau machst und mit welchem Ziel. Eure Kommunikation scheint ja mehr als dürftig. Besonders bei längeren/größeren Sachen hat man doch normalerweise immer mal wieder Zwischengespräche. |
| Social Bookmarks: Zitat:
Ich meine, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart war, dann gibt's auch kein Geld dafür. | ||
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 27.07.2012
Beiträge: 3
hibbit: Offline
Beitrag Datum: 27.07.2012 Uhrzeit: 08:57 ID: 47372 | Social Bookmarks: Du musst doch zumindest einen Auftrag für das Überarbeiten des Projektes bekommen haben, den du unterschrieben hast o.ä. Wenn nicht, würde ich dir dazu in Zukunft tunlichst raten. Ich mache nur Aufträge nach vorheriger vertraglicher Fixierung, weil man sonst nur verlieren kann. Wichtig in unserer Branche ist, dass darin so klar wie möglich definierte Auftragsziele sind und Vereinbarungen getroffen werden, was geschieht, sollten diese (oder Teile davon) nicht erreicht werden. Wenn du dein Geld nicht siehst, musst du das wohl als Lerneffekt abhaken. |
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 19.05.2011
Beiträge: 70
metalbau: Offline
Beitrag Datum: 25.09.2012 Uhrzeit: 14:07 ID: 48082 | Social Bookmarks: vielen dank Hibbit, wie soll aber diese vereinbarung aussehen? reicht ein informelles papier mit den benötigten angaben, die von beiden parteien unterschrieben ist? |
| Registriert seit: 15.02.2003
Beiträge: 1.762
Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 30.07.2012 Uhrzeit: 13:00 ID: 47397 | Social Bookmarks: Zitat:
T. Geändert von Tom (30.07.2012 um 13:39 Uhr). | |
| Social Bookmarks: Danke, aber ich bin erst vor 4 Monaten deswegen vor Gericht gezogen. Vergleich 75/25 trotz mehrerer deutlicher Anweisungen/Terminangaben des Bauherrn und vollständigem Abrufen der Leistung. Ich glaube metalbau hat da weniger zu bieten. | |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
| Mein Chef ist Perfektionist. | Ideen aus Beton | Beruf & Karriere | 34 | 23.06.2011 21:38 |
| verkaufe mda ameo 16gb mit zubehör und rechnung | killah | Biete | 1 | 15.10.2009 18:51 |