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Social Bookmarks: Zitat:
Für ein Aufmaß muß man die HOAI nicht bemühen und ein Vorentwurf wäre nur die halbe Leistungsphase 2, da von Kostenschätzung nicht die Rede ist - folglich kann m.E. auch nicht nach HOAI abgerechnet werden. Ich wüsste garnicht welche große Verantwortung man bis hierhin übernimmt. Im schlimmsten Fall könnte um das Honorar gestritten werden. Das was hier gerade passiert, ist das was als typisch deutsch bezeichnet wird. Angst davor, einfach mal etwas zu machen - geschürt durch Angstmacher die am besten noch die schlimmsten Szenarien auftischen und überall nur Probleme sehen.
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metalbau: Offline
![]() Beitrag Datum: 23.10.2012 Uhrzeit: 12:34 ID: 48310 | Social Bookmarks: also....ich sehe eigentlich nicht diese große risikos! es handelt sich um eine arbeit, die im moment noch nicht weder zu einer genehmigung, noch zu haftungspflichtige gewerken führt. nur möchte der auftraggeber ein vorentwurf haben, damit er erst die mitbestimmung der nachbarn (eine großes staatsfirma) kriegt. so er hat er mir erzählt! es handelt isch letztendlich um eine winzige arbeit und ich glaube wenn ich jetzt eine berufshaftpflichtversicherung nur dieser arbeit wegen abschliessen würde, wäre für mich eine riesige verlust. ja.....ich weiß...hier in deutschland muss man alles versichern: gibt es auch vielleicht auch so was wie eine **************-versicherung? das fände ich für jede gelegenheit vom nutzen! Geändert von Florian (23.10.2012 um 15:01 Uhr). Grund: Wortersetzung durch * |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 23.10.2012 Uhrzeit: 14:33 ID: 48311 | Social Bookmarks: Mach doch einfach wie du denkst und werde hier nicht ausfällig! |
Social Bookmarks: Zurück zur Sache: Ich würde das ganze mit einem einfachen Angebot lösen. In diesem Angebot steht, welche Leistungen Du zu welchem Preis erbringst, in welchem Zeitraum und auf welcher Grundlage Du planst. Damit schließt Du Probleme bei der Genehmigungsfähigkeit aus, sofern Dir entsprechende Dokumente vom AG nicht übergeben wurden. Das eine Vorplanung nicht 1:1 gebaut werden kann, da erst in der Entwurfsplanung alle Fachbereiche im Detail eingearbeitet werden, ist selbstverständlich. Das Deine Planung grundlegend technisch funktioniert, ist natürlich in Deiner Verantwortung. Diese Verantwortung würde auch keine Versicherung übernehmen. D.h. wenn Du z.B. auf einen 8m breiten Streifen 4 Parkplätze anordnest und am Ende herauskommt, dass dort nur 3 Parkplätze unterzubringen sind, müsstest Du für diesen Planungsfehler natürlich gerade stehen... Aber etwas Nervenkitzel braucht man im Leben schon.
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![]() Beitrag Datum: 24.10.2012 Uhrzeit: 14:55 ID: 48315 | Social Bookmarks: Ich weiß ja nun nicht, was du weiter vorhast, für die eine Sache würde ich es mit der Haftpflicht nicht übertreiben, aber wenn in Zukunft noch mehr Sachen kommen, solltest du dir bewusst sein, dass diese Versicherung als Selbständiger vorgeschrieben ist. Bei der HOAI musst du eben gucken, ob du die Grenze reisst, ab der du sie verwenden musst (beim Hochbau ist sie glaube ich bei 25.000€ anrechenbare Kosten oder so). Darunter bist du natürlich frei mit der Honorargestaltung. |
Social Bookmarks: Zitat:
Grundsätzlich ist es wie bei allem: wo kein Kläger, da kein Richter. Ein bißchen Nervenkitzel gehört dazu ohne Haftpflicht. | ||
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Ort: Wetzlar ![]() ![]() Beitrag Datum: 24.10.2012 Uhrzeit: 18:23 ID: 48318 | Social Bookmarks: Die Frage stellt sich doch immer wieder. Wie zwingend ist die HOAI tatsächlich? Gerade im Bereich von Vorab-Planungen begegnen mir immer wieder Planer, die über eine Pauschale abrechnen. Ein anderes "Spielfeld" sind die ganzen Planungen, die z.B. durch Fertigbaufirmen gewissermaßen als "Giveaway" mitgeliefert werden. Müssten die nicht auch dann streng nach der HOAI abrechnen? Last but not least - wer setzt denn eine solche Honorarforderung durch? Und dann - b.t.w. - müsste nicht auch gleichermaßen eine verbindliche gesetzliche Mindestlohnregelung bestehen, wenn "man" (also die Architekten mit Verlaub) die Vergütung der Leistung per Gesetz geregelt haben will. Was die Haftpflichtversicherung anbelangt, so kann doch eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen werden. Das ging zumindest mal. |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 24.10.2012 Uhrzeit: 15:14 ID: 48316 | Social Bookmarks: ROFL Ja, die Sache ist ein bisschen aus dem Ruder gelaufen, nur hat metalbau selbst mit den Worten begonnen: Zitat:
etwas länger... | |
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