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Archimedes: Offline
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Hochschule/AG: Architekt freischaffend Beitrag
Datum: 24.10.2012
Uhrzeit: 16:34
ID: 48317 | Social Bookmarks:
Zitat:
Zitat von Baumplanerin Bei der HOAI musst du eben gucken, ob du die Grenze reisst, ab der du sie verwenden musst (beim Hochbau ist sie glaube ich bei 25.000€ anrechenbare Kosten oder so). Darunter bist du natürlich frei mit der Honorargestaltung. | Ja, aber welche Maßnahme liegt schon unter 25.000 Euro...eine Doppelgarage reißt diese Hürde schon.
Grundsätzlich ist es wie bei allem: wo kein Kläger, da kein Richter.
Ein bißchen Nervenkitzel gehört dazu ohne Haftpflicht. |
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