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Beitrag
Datum: 26.02.2013
Uhrzeit: 14:24
ID: 49590



AW: Krankmeldung: Was darf man vom MA erwarten? #4 (Permalink)
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Zitat von dk0815 Beitrag anzeigen
Hatte z.B. schon Arbeitgeber, die auf die Krankmeldung ab dem ersten Tag bestanden haben. Gesetzlich ist es ja so, daß erst ab dem vierten Tag eine da sein muss.
Stimmt so nicht:

§ 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz:
"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muss die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird."

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