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|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 07.04.2009  
Beiträge: 5
   
lula: Offline
     Beitrag Datum: 11.04.2013 Uhrzeit: 10:17 ID: 49905  |            Social Bookmarks:      Danke für die schnelle Antwort       ![]() Als Kündigungsfristen sind die gesetzlichen Kündigungsfristen angegeben. Also auch vier Wochen.  |  
|    gesperrter Benutzer  Registriert seit: 05.04.2013  
Beiträge: 10
   
Erschaffer: Offline
     Beitrag Datum: 24.04.2013 Uhrzeit: 15:54 ID: 49992  |            Social Bookmarks:      Ja, ich würde eigentlich auch sagen, dass so ein befristeter Vertrag schon völlig in Ordnung ist. Natürlich kann dies zu einer unangenehm schnellen Kündigung führen, aber es gibt sehr, sehr viele Stellen, bei denen nur noch diese Veträge ausgegeben werden. Und nach zweimaliger Verlängerung bist du ja dann (hoffentlich) unbefristet eingestellt, wenn du dich gut anstellst       ![]()  |  
  
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