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Dickmilch is on a distinguished road

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Datum: 09.10.2014
Uhrzeit: 17:45
ID: 53414



AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ?

#1 (Permalink)
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Die Hochschule äußert sich natürlich nicht konkret dazu.
Leider kocht jede Hochschule ihr eigenes Süppchen, die Dame von der Architektenkammer sagte auch, es ist nicht im Interesse der Hochschulen, dass man später in Architektenkammer aufgenommen werden kann.
Die Hochschulen informieren auch an keiner Stelle darüber.

Ich kann nur jedem raten sich genau zu erkundigen, bevor man irgendwo anfängt.

Ich wusste, dass man nicht mit dem 6 Semestrigen Bachelor in die Architektenkammer kann und man einen Master machen muss, aber ich wusste nicht, dass ich kaum irgendwo einen Master machen kann.
Die Hochschule bietet auch einen Kammerfähigen Master in Architektur an, aber für mich ist es unmöglich darein zu kommen, dafür ist meine Note viel zu schlecht (2,0) und zudem entscheidet das der Prüfungsausschussvorsitzender und wir verstehen uns gar nicht, selbst mit gutem 1er Schnitt hat man einfach keine Chance.
Die schmeißen mit Bachelor Studenten um sich bieten aber eigentlich keinem einen Master an, der in dem Bereich einfach zwingend nötig ist.
Deswegen bin ich zu den Bauings. gegangen, da brauchte ich nur eine Note, die gut genug ist und noch 30 Creditpoints zusätzlich.

Versteh auch nicht wieso man mit dem nicht in die Architektenkammer kann, ich meine das hat auch mit Architektur zu tun und nicht zu knapp.

Auch toll habe mich dann bei der Ingenieurkammer Bau NRW erkundigt, die meinten, da kann ich auch nicht rein, da ich ja Architektur studiert hätte und nicht Bauingenieurwesen.

Das Blöde ist einfach, da es jetzt zu spät ist kann ich mich nirgends mehr Bewerben muss ein halbes Jahr bzw. ein ganzes Jahr warten, ob man dann irgendwo einen Platz bekommt ist was anderes.

Da viele ein 8 Semstrigen Bachelor und 2 Semstrigen Master anbieten, fallen die schon mal weg.
War auch einer da, der einen 8 Semestrigen Bachelor hatte, der machte den Master of Engeneering nur weil das schön aussieht, ist ja schon Kammerfähig.
Die TU Dortmund hat zwar ein 6er - 4er System und meine Note ist gut genug, aber die meinen mein Bachelor of Arts entspricht nicht deren Bachelor auf Science, haben anderen Schwerpunkte.
Kann mich zwar bewerben, aber unwahrscheinlich da was zu bekommen.
Die FH Bielefeld bietet auch einen Master an, mit Bauings. und Architekten, dieser ist aber komischerweise Kammerfähig, aber beiden bekommen auch einen anderen Abschluss, da kann ich zwar rein, aber müsste echt ein Jahr warten, hätte ich das mal vorher gewusst.

Das Doofe ist auch, die Zeit die ich mit meinem Bachelor arbeite in einem Architekturbüro kann ich mir für später nicht anrechnen lassen.

Bei uns an der Hochschule gibt es auch einen Dualen Architekturstudiengang, kam aber erst später, da bekommt man erst nach 10 Semestern seinen Bachelor, dieser ist aber scheinbar auch Kammerfähig, da man ja auch Praxiserfahrungen sammelt.
Man kann auch irgendwie Dual Architektur und Innenarchitektur studieren, aber man kann damit nur Innenarchitekt werden, nicht fürn Hochbau.

Das ist echt kompliziert und die Architektenkammern und die Hochschulen haben sich mit den Bachelor-Master System nicht wirklich angeglichen.

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Tom
 
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Datum: 11.10.2014
Uhrzeit: 16:34
ID: 53417



AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ?

#2 (Permalink)
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Wenn das so schwierig ist, würde ich einen Schritt zurück treten und mich fragen: Muss ich wirklich in die Kammer? Braucht man nur, um sich selbständig zu machen oder aus Prestigegründen in einem Planungsbüro. Die interessanteren und besser bezahlten Jobs gibt es aber in der Bau- und Immobilienwirtschaft. Und für diesen Bereich passt ein baubezogener Ingenieur-Master hervorragend, ohne dass man Kammermitglied sein muss.

T.

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Datum: 11.10.2014
Uhrzeit: 18:46
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AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ? #3 (Permalink)
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Der einzige, vielleicht aber nicht unerheblichen Vorteil, den man als angestellter Architekt hat, ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk.

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Tom
 
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Datum: 11.10.2014
Uhrzeit: 22:02
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AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ? #4 (Permalink)
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Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Der einzige, vielleicht aber nicht unerheblichen Vorteil, den man als angestellter Architekt hat, ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk.
Das würde mein Bauch auch so sehen, mein Kopf sagt aber, dass die Altersversorgung unter dem Strich außerhalb von Planungsbüros doch noch höher ist - schließlich werden dort bis zu doppelt so hohe Gehälter bezahlt und in großen Firmen kommt noch eine betriebl. Altersversorgung hinzu. Und der Vorsprung der Versorgungswerke schmilzt auch langsam dahin; die erste Kürzungsrunde in den zugesicherten Versorgungs-Niveaus hat es schon gegeben, auch erste Fast-Pleiten. Und bei dem allgemeinen Zinsniveau wird es nicht dabei bleiben.

Wenn das jetzt weg vom Haupt-Thema führt, lagern wir das einfach aus ...

T.

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Datum: 13.10.2014
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AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ? #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Und der Vorsprung der Versorgungswerke schmilzt auch langsam dahin; die erste Kürzungsrunde in den zugesicherten Versorgungs-Niveaus hat es schon gegeben, auch erste Fast-Pleiten. Und bei dem allgemeinen Zinsniveau wird es nicht dabei bleiben.

Wenn das jetzt weg vom Haupt-Thema führt, lagern wir das einfach aus ...

T.
Man darf dabei nicht vergessen, dass die Absicherung bei Berufsunfähigkeit zudem besser gestellt ist als bei einem "gewöhlichen" Angestellten. Nicht unbedingt die Absicherungshöhe daraus, aber die Voraussetzungen wann die Rentenzahlungen erreicht sind.

Auch muss ich Tom bei den Altersrenten leider recht geben. Die meisten Versorgungswerke weisen heute Verzinsungen aus, die sie aktuell gar nicht erwirtschaften können. Den heutigen Rentnern kommt dies zugute, die heutigen Beitragszahler werden u.a. deswegen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch deutliche Korrektueren hinnehmen müssen.
Es handelt sich um ein anderes System als bei der gesetzlichen Rente; dort spielen Zinsen keine Rolle.

Wenn das jetzt weg vom Haupt-Thema führt, lagern wir das einfach aus ...

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Datum: 14.10.2014
Uhrzeit: 08:42
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AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ? #6 (Permalink)
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Architektenkammer brauchst du nur, wenn du dich selbstständig machen willst. Sonst bringt dir das rein gar nix. Keine besseren Jobaussicht, nicht mehr Gehalt, nicht mehr ansehen. Hatte ich auch gedacht, war leider nicht so. Im Gegenteil, oft verlangen Bekannte, man solle mal schnell deren Baupläne unterschreiben. Dabei bist du damit voll in der Haftung.
Versorgung ist auch so ein Thema. Ist ein enges System, wie eine Versicherung. Wenn du mal nicht zahlen kannst, wird es eng. Bei der Gesetzlichen setzt man einfach aus. Und dann der Papierkram, wenn du mal in ein anderes Bundesland umziehst. Also ich habe mich wieder austragen lassen, fühle mich damit einfach flexibler u. freier.

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Datum: 14.10.2014
Uhrzeit: 09:17
ID: 53428



AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ? #7 (Permalink)
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Zitat von Archiologe Beitrag anzeigen
Versorgung ist auch so ein Thema. Ist ein enges System, wie eine Versicherung. Wenn du mal nicht zahlen kannst, wird es eng. Bei der Gesetzlichen setzt man einfach aus. Und dann der Papierkram, wenn du mal in ein anderes Bundesland umziehst. Also ich habe mich wieder austragen lassen, fühle mich damit einfach flexibler u. freier.
Deine Aussage ist allerdings mit größter Vorsicht zu genießen und m.E. kurzsichtig gedacht. Die Entscheidung sollte wirklich jeder für sich sehr genau prüfen. Was tatsächlich zählt, ist doch was man als Alterrente oder bei Berufsunfähigkeit aus seinem System bekommt.

Und hier sind die Leistungen in jedem Versorgungswerk wesentlich vorteilhafter gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für einen Vergleich musst du lediglich den Rentenbescheid eines Angestellten und eines Kammermitglieds mit vergleichbarem Werdegang nebeneinander legen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Bei Berufsunfähigkeit zahlt die gesetzliche erst bei Erwerbsunfähigkeit; das ist ein enormer Unterschied!

Aus meiner Sicht ist daher zweitrangig, ob ich mich heute flexibler und freier fühle, vielmehr sollte man prüfen welche Zahlungen man erhält, wenn es dann so weit ist.

Im Übrigen richten sich die Beiträge doch in beiden Fällen prozentual nach der Einkommenshöhe? Woher also dieser Unterschied?

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