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numerobinchen: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 27.01.2015 Uhrzeit: 16:36 ID: 53880 | Social Bookmarks: Du bekommst Versicherungen auch ohne in der Architektenkammer zu sein. Du hast durch den Abschluss auch die Vorlagenberechtigung, nur eben eingeschränkt. Naja, zumindest der Dipl.-Ing. hatte diese noch, ob der einfache Bachelor die von Anfang an auch hat, keine Ahnung. Kenne mich mit Bachelors nicht so aus, die ja ein etwas weniger als nen Dipl.-Ing. sind. Aber als Master definitiv (innerhalb der Grenzen wohlgemerkt). Müsste mal das Gesetz mal nachlesen ob da bezüglich Abschluss was ergänzt wurde. Müsste man theoretisch ja, weil die alte Ordnung durch das Bachelor/Master-Dingens ja nicht mehr gegeben ist. |
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