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Datum: 19.10.2015
Uhrzeit: 11:16
ID: 54925



Keine Aufnahme ins Versorgungswerk aufgrund Promotion?

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen, bin neu hier, mein Name ist Pierre und ich komme aus Hessen.

Vielleicht kann mir einer von euch auf die Sprünge helfen: mir wurde soeben der Eintritt ins Versorgungswerk NRW nach dem Studium verwehrt, letztendlich, da ich promoviert habe...

Vor einigen Wochen habe ich mich beim VW telefonisch erkundigt und meinen Fall beschrieben: Studienabschluss war 2009, danach Beginn Promotion und keine Antragstellung auf Aufnahme ins VW, da ich niemals innerhalb von vier Jahren in die Kammer gekommen wäre (keine Berufspraxis).
Nun ist mein Promotionsvorhaben fast abgeschlossen und ich arbeite seit Mai 2014 parallel im Architekturbüro. Telefonisch wurde mir gesagt, das wäre kein Problem, ich kann sofort ins VW.

Schriftlich kam nun die Absage, Eintritt ins Versorgungswerk erst nach Kammerbeitritt. Auf telefonische Nachfrage erklärte mir nun ein anderer Mitarbeiter, ich hätte spätestens zwei Jahre nach dem Diplomabschluss ins VW eintreten müssen.

Kann mir einer von euch sagen, ob das wirklich so korrekt ist? Wo finde ich das schriftlich?

In der Satzung des VW [§6 (2)] heißt es nur, dass Anwärter innerhalb von vier Jahren in die Kammer eintreten müssen, sonst die Voraussetzungen nach § 4 (1) Baukammerngesetz erfüllen müssen, also Regelstudienzeit usw. Ich finde aber nix von Antragstellung max. 2 Jahre nach Studienabschluss.

Besten Dank im Voraus!

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Datum: 11.01.2016
Uhrzeit: 19:06
ID: 55119



AW: Keine Aufnahme ins Versorgungswerk aufgrund Promotion?

#2 (Permalink)
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Hallo Pierre,

also in Bayern wird nur versorgt, wer auch in der Kammer ist und als Neuabsolvent kann man wohl auch schon mal 2 oder 3 Jahre sparen (ich weiß auch nicht, was mit dem Geld passiert, wenn man es bis dahin nicht in die Kammer schafft, aber vermutlich wird es zurück gestellt bis dahin) . Der Kammereintritt steht zeitlich frei, kann also immer erfolgen, wenn die Erfahrung da ist.

Ähnliches wurde dir ja auch schriftlich mitgeteilt. Die Info am Telefon halte ich für Blödsinn, da man meines Wissens nach bei jeder Kammer in die Versorgung kommt. Sonst wärst du ja zur gesetzlichen Rente verpflichtet.

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Micha-H: Offline

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Datum: 12.01.2016
Uhrzeit: 10:09
ID: 55121



AW: Keine Aufnahme ins Versorgungswerk aufgrund Promotion? #3 (Permalink)
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Ich kann mich dem nur anschließen.
Der Weg ins VW führt über die Kammer.

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Benutzerbild von Archimedes
 
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Beitrag
Datum: 12.01.2016
Uhrzeit: 14:42
ID: 55123



AW: Keine Aufnahme ins Versorgungswerk aufgrund Promotion? #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Baumplanerin Beitrag anzeigen
....da man meines Wissens nach bei jeder Kammer in die Versorgung kommt. Sonst wärst du ja zur gesetzlichen Rente verpflichtet.
Ich habe es nicht nachgeschaut, aber es gibt meines Wissens nach schon eine Frist bis zu welcher man ins Werk eintreten muss, ansonsten wird man möglicherweise nicht mehr aus der gesetzlichen Rente gelassen, denn das geht immer nur auf Antrag und auf Nachweis einer anderweitigen Rentenversorgung.
Da die Deutsche Rentenversicherung auch künftig auf Beitragszahler angewiesen ist, versucht man der zunehmenden Flucht in private Versorgungswerke schon länger einen Riegel vorzuschieben.

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Datum: 13.01.2016
Uhrzeit: 10:03
ID: 55126



AW: Keine Aufnahme ins Versorgungswerk aufgrund Promotion? #5 (Permalink)
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Ich habe zuerst als freier Mitarbeiter gearbeitet, aus eigener Erfahrung kenn ich es so (NRW): man hat nach dem Ende des Studium eine Frist von 2 Jahren, die man Zeit hat, die Vorraussetzungen zur Kammeraufnahme zu erfüllen. (Berufserfahrung, 8 Stunden fortbildung etc... ) Als Freiberufler hatte ich damals auch schon die Möglichkeit innerhalb der Frist ins Versorgungswerk einzutreten, ohne in der Kammer zu sein, ich glaube das gilt für alle Absolventen (bin ich mir aber nicht sicher) Diese Frist wurde "zu meiner Zeit" (2007-2010) noch recht kulant ausgelegt, d.h. man hat nach 2 Jahren einen Brief bekommen, wie es denn aussieht. Ich bin dann nach knapp 3 Jahren in die Kammer eingetreten, und war dann auch "legal" im Versorgungswerk.

.. genug gelabert, dass hilf dir alles nix.

Kannst du nicht argumentieren, das deine Promotion der Abschluss deines Studiums ist? Du arbeitest doch seit 2014, dann hast du die Berusferfahrung doch fast zusammen. Fehlen nur noch die Semiare.

...sollte eigentlich drin sein, das Versorgungswerk, ist doch auch froh um jedes Mitlgied, und ich hab die bisher sehr kulat erlebt. An der Kammer wird halt kein Weg vorbei führen.

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Datum: 15.01.2016
Uhrzeit: 12:22
ID: 55133



AW: Keine Aufnahme ins Versorgungswerk aufgrund Promotion? #6 (Permalink)
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Also ich bin nochmal den Vorschriften der Bayrischen nachgegangen (die scheinbar auch für Rheinland-Pflalz und Niedersachsen gelten).
Da steht drin, man KANN als Absolvent in die Versorgung eintreten, für 4 Jahre bzw. bei Teilzeit, Arbeitslosigkeit oder Krankheit bis zu 8 Jahre. Danach muss man in der Kammer sein (was sonst passiert, steht da nicht, aber ich vermute, die Gelder werden dann bis zum Eintritt aufgehoben). Hinderungsgründe des Kammereintritts: Berufsunfähigkeit und Erreichen des Rentenalters beim Eintritt.

Ich bin bis heute kein Kammermitglied und war noch nie in der Versorgung. Vermutlich werde ich 2016 eintreten, aber ich habe schon 2009 abgeschlossen. Mit der Kammer hatte ich erstmals vor 2 Jahren Kontakt, nein, die Erfahrung reicht nicht (wenn man nicht genommen wird, kostest das 150€) und die 4-Jahres-Frist war vorbei (hatte auch mal berufsferner gearbeitet). Ich bin schon immer selbständig und nicht versicherungspflichtig, sehe bei mir also keinen Grund, warum sie mich nicht nehmen sollten.

Zum Eintritt können Seminare angrechnet werden, sind aber kein Muss in Bayern. Wichtiger ist die Erfahrung in sämtlichen Leistungsphasen und zwar gleichmäßig verteilt.

An deiner Stelle würde ich nochmal in Ruhe alle Unterlagen lesen. Vielleicht hattest du bei deinem Anruf auch nicht den richtigen Ansprechpartner?

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