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Blumenschein: Offline

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Beitrag
Datum: 31.07.2009
Uhrzeit: 10:28
ID: 34645



Wärmeschutzverordnung 1982 gegen EnEV 2007 -Dachschrägen

#1 (Permalink)
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Hallo,

wer beschäftigt sich schon ein wenig länger mit der EnEV und kann mir entsprechend helfen? Die WärmeschutzV -also ein Vorläufer der EnEV- sah für das Jahr 1982 einen K-Wert für Dachschrägen von 0,30 W/m²K (vergl. Anlage , Punkt 2 Tabelle 2 Spalte 2) vor. Die EnEV 2007 sieht 25 Jahre später für Dachschrägen einen U-Wert von 0,30 W/m²K vor.
Es gibt also keinen Unterschied! Wie bitte schön kann ich mir dass denn erklären?
Vielen Dank für weiterführende Hinweise,
Gruß
--
Blumenschein

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Jochen Vollmer: Offline

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Beitrag
Datum: 31.07.2009
Uhrzeit: 19:10
ID: 34651



AW: Wärmeschutzverordnung 1982 gegen EnEV 2007 -Dachschrägen

#2 (Permalink)
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Schreibst du eine Doktorarbeit über die Historie der Energieeinsparung?
__________________
jochenvollmer.de

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Blumenschein: Offline

Ort: Münster

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Beitrag
Datum: 31.07.2009
Uhrzeit: 21:29
ID: 34652



AW: Wärmeschutzverordnung 1982 gegen EnEV 2007 -Dachschrägen #3 (Permalink)
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Hallo,

nein ganz sicherlich nicht!
Ich wollte nur den U-Wert für ein Beispielhaus aus den 80er berechnen und habe ich mich dort an die WärmeschutzV gehalten und festgestellt, dass nach 25 Jahren keine Verbesserung gefordert ist!?
Gruß
--
Blumenschein

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Beitrag
Datum: 01.08.2009
Uhrzeit: 10:55
ID: 34653



AW: Wärmeschutzverordnung 1982 gegen EnEV 2007 -Dachschrägen #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Blumenschein Beitrag anzeigen
...Die WärmeschutzV -also ein Vorläufer der EnEV- sah für das Jahr 1982 einen
K-Wert für Dachschrägen von 0,30 W/m²K (vergl. Anlage , Punkt 2 Tabelle 2
Spalte 2) vor. Die EnEV 2007 sieht 25 Jahre später für Dachschrägen einen
U-Wert von 0,30 W/m²K vor....
Ich glaube Du begehst da gerade einen Denkfehler: die EnEV "sieht nicht 0,30
vor", sondern begrenzt den U-Wert für die Bauteile bei erstmaligem Einbau
auf diese Größe. In der Praxis wirst Du doch bei Einhaltung der
Hauptforderung (Primärenergie) und Nebenforderung (HT´) niemals ein Haus
mit einem 0,3er Dachschräge bauen.

Wenn Du dann HT´mal mit km, max vergleichst wirst Du sehen, dass der Wert
(HT´) dann auch ca. 30% darunter liegt, hat sich also schon was getan.

Deinen Vorwurf hat man aber tatsächlich damals der ersten EnEV gemacht.
Zwar wurde die ganzheitliche Betrachtungsweise eingeführt, die
Anforderungen an den Dämmstandard waren aber auf Niveau der WSchV 95.
Naja, nun geht´s ja mit riesigen Schritten voran (2009/2012).

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Beiträge: 924
Blumenschein: Offline

Ort: Münster

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Beitrag
Datum: 01.08.2009
Uhrzeit: 14:44
ID: 34658



AW: Wärmeschutzverordnung 1982 gegen EnEV 2007 -Dachschrägen #5 (Permalink)
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Hallo,
vielen Dank! An das Bilanzverfahren hatte ich tatsächlich nicht gedacht!
Bei Änderungen kann ich zurzeit aber durchaus das Bauteilverfahren anwenden! Und wenn jemand (wer auch immer) keine großes Interesse an Energiesparen etc. hat, muss er unter umständen sein Dach auch nicht ändern... Mich verwundert das!
Gruß
--
Blumenschein

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