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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 01.06.2012 Uhrzeit: 00:40 ID: 46919 | Social Bookmarks: Aus dieser Darstellung abzuleiten, dass 3.75 m ein Regelmaß für die Spannweite der Nebenträger bei Zangenkonstruktionen sei, ist sicher nicht zulässig. Es ist aber sicher ein mögliches Maß. Ich halte Spannweiten von 2.50-5.00 m für denkbar. Wirtschaftlich ist das Zangen-Prinzip mit aufgelegten Nebenträgern schon dadurch, dass sowohl Haupt- als auch Nebenträger als Durchlaufträger wirken. Allerdings wird der Gesamtaufbau dadurch größer. Das muss man architektonisch/konstruktiv wollen und/oder verkraften können. Die Tragfähigkeit solch grundlegender Systeme solltest Du auch selbst überprüfen können (Durchlaufträgertabellen sind in jedem Bau-Handbuch). Die Querschnitte stehen ja in der Zeichnung drin. Zur Not kann man die Träger auch als Einfeldträger nachweisen, da ist man dann auf der sicheren Seite. Wenn Du einen Tutor hast, der Dir gar nicht folgen will, suche einen Kompromiss bzw. frage ihn nach den genauen Gründen. Solche Meinungen gründen sich oft auf bestimmte Erfahrungen, aus denen man was lernen kann. Und evtl. ist ein anderes Stützmaß architektonisch von der Raumaufteilung auch günstiger. Das ist nämlich das Hauptkriterium, wenn man so etwas neu angeht. Und man sollte immer 2-3 Alternativen ausarbeiten und gegenüber stellen. Ich hoffe, ich beleidige Dich mit den Tipps nicht ![]() T. |
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