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kaptain-montag: Offline


kaptain-montag is on a distinguished road

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Datum: 27.03.2017
Uhrzeit: 12:26
ID: 56344



Standsicherheit und eine Dauerhaft sichere Benutzung eines Gebäudes

#1 (Permalink)
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Hallo in die Runde,

dies ist mein erster Forumsbeitrag und falls dieser noch nicht den gängigen Standards hier entspricht, bitte ich das schon einmal vorsorglich zu entschuldigen.

Wie der Titel es schon andeutet, habe ich ein kleines Problem mit dem Bauordnungsamt. Dieses fordert eine "dauerhaft sichere Benutzbarkeit für Aufenthaltsräume im baurechtlichen Sinne" für ein Bestandsgebäude.

Nun ist grundsätzlich klar, dass eine dauerhaft sichere Nutzung gewährleistet sein muss, aber die genaue Interpretation dieses Zustandes und der Weg dahin wird von beiden Seiten anders aufgefasst. Während der Tragwerksplaner bezüglich der vorhandenen Risse sehr entspannt ist und keine Gefahr sieht, dies auch wiederholt schriftlich bestätigt hat, bewirkte das Bauordnungsamt eine sofortige Nutzungsuntersagung. Eine Annäherung in diesem Fall hat es noch nicht gegeben, zumal das Bauordnungsamt mit klaren Aussagen, wie diese Situation zu lösen ist, sehr spartanisch umgeht.

Um diese Situation besser zu verstehen, würde ich euch als neutralen Personen, fragen, was genau unter einer "dauerhaft sichere Benutzbarkeit für Aufenthaltsräume im baurechtlichen Sinne" zu verstehen ist und wie man das nachweist? Ist dazu ein klassischen Standsicherheitsnachweis erforderlich? Welche Tatsachen bzw. Dinge müssen dafür erfüllt oder nachgewiesen sein? Hattet ihr eventuell einmal ähnliche Probleme?

Für eure Hilfe wäre und bin ich sehr dankbar.

Gruss
Kaptain-Montag

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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 04.04.2017
Uhrzeit: 22:50
ID: 56381



AW: Standsicherheit und eine Dauerhaft sichere Benutzung eines Gebäudes

#2 (Permalink)
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Ist das Bauordnungsamt auch der Prüfstatiker?
__________________
Florian Illenberger

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kaptain-montag: Offline


kaptain-montag is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 05.04.2017
Uhrzeit: 10:30
ID: 56383



AW: Standsicherheit und eine Dauerhaft sichere Benutzung eines Gebäudes #3 (Permalink)
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Hallo Florian,

vielen Dank für deine Frage. :-)

Mir ist gar nicht bewusst gewesen, dass für Bestandsgebäude auch noch ein Prüfstatiker erforderlich ist. War dies nicht gekoppelt mit den Gebäudeklassen?

Dennoch glaube ich (und mehr kann ich leider aufgrund der wenigen Aussagen des Amtes auch nicht tun) nicht, dass das Bauordnungsamt in diesem Fall die Aufgabe eines Prüfstatikers übernimmt. Ist dies sonst üblich?

Gruss
Kaptain-Montag

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Beiträge: 3
kaptain-montag: Offline


kaptain-montag is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 01.05.2017
Uhrzeit: 10:15
ID: 56440



AW: Standsicherheit und eine Dauerhaft sichere Benutzung eines Gebäudes #4 (Permalink)
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Hallo,

weiß keiner mehr Rat oder Antwort?

Gruss
Kaptain-Montag

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Lang: Offline


Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 02.05.2017
Uhrzeit: 10:34
ID: 56443



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wenn du einen Staiker hast, in mit dazu nehmen und gemeinsam das Gespäch mit dem Amt suchen. wenn dein Statiker in der Gegend Erfahrung hat, wird er evtl. wissen wie es mit der Prüfstatik läuft. Im Idelafalll kennt er den Prüfer

Bei Ämtern muss man einfach dran bleiben, aus eigener Erfahrung ist es schwer genug da definitive Aussagen zu bekommen.

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Tom
 
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Beiträge: 1.762
Tom: Offline

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Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice

Beitrag
Datum: 06.05.2017
Uhrzeit: 16:17
ID: 56454



AW: Standsicherheit und eine Dauerhaft sichere Benutzung eines Gebäudes #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von kaptain-montag Beitrag anzeigen
Eine Annäherung in diesem Fall hat es noch nicht gegeben, zumal das Bauordnungsamt mit klaren Aussagen, wie diese Situation zu lösen ist, sehr spartanisch umgeht.
Gegen solche amtlichen Verfügungen sind doch Rechtsmittel möglich. Ich würde einen Anwalt einschalten, der eine Aufhebung der Stillegung verlangt, zunächst unter Verweis auf die Einschätzung des bereits eingeschalteten Statikers.

Dann kann das Amt seine Zweifel transparent darlegen und Du kannst darauf reagieren, z.B. durch die Einholung eines weiteren Gutachtens oder eine Behebung der Mängel, die das Amt noch als Hinderungsgrund sieht. Ich würde erst mal davon ausgehen, dass die amtlichen Zweifel berechtigt sind. Auf Konfrontationskurs kommst Du da nicht weiter. Das sind auch Fachleute (Bauings, Architekten) mit X Jahren Erfahrung, die sich Willkür-Erlasse gar nicht leisten können.

T.

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