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Sven_W: Offline
![]() Beitrag Datum: 18.04.2010 Uhrzeit: 20:48 ID: 38682 | Social Bookmarks: naja....kann ja jeder nachlesen wie das in der VOB/A §9 Nr. 6 geregelt ist http://www.bmvbs.de/Anlage/original_...sgabe-2006.pdf |
ehem. Benutzer Registriert seit: 30.01.2009
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LaHood: Offline
![]() Beitrag Datum: 19.04.2010 Uhrzeit: 10:16 ID: 38693 | Social Bookmarks: ok, danke erstmal für eure Antworten bisher. Also Svens Ansatz gefällt mir am Besten bisher. Obs dann auch so geregelt wird, keine Ahnung, wäre jedenfalls super aus meiner Sicht. ![]() Wir haben in unserem LV bei dem Bodenbelag stehen PCI Carrament oder gleichwertig. Wenn das nun so nicht geht wäre das schon fatal weil dann ja am Ende Kraut und Rüben verbaut werden kann, und die ANs ja jetzt schon mit dieser Vorgabe teilweise den größten Sch.... fabrizieren. Das finde ich als Bauüberwacher dann doch mehr als ärgerlich wenn das wirklich so schwammig sein sollte. Der Hinweis mit dem Eintragen beim Verbietergespräch ist sehr nützlich. Ich werde mal unsere Unterlagen dazu durchforsten, ob die ANs dazu eine Angabe gemacht haben. |
Social Bookmarks: Zitat:
Wir haben früher noch Produkte genannt und dahinter geschrieben "oder gleichwertig". Dies ist meines Wissens nach nicht mehr zulässig. Wenn aber eine technische Spezifikation beschrieben wird, wäre ein Zusatz "oder gleichwertig" natürlich von Vorteil, da ggf. das gleiche Resultat mit einem im Detail technisch anders funktionierenden Produkt erzielt werden könnte.
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | ||
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 19.04.2010 Uhrzeit: 14:52 ID: 38697 | Social Bookmarks: Zitat:
----> Bezüglich "oder gleichwertig" stimmt mein Kenntnisstand mit dem Florians überein. Meine letzte öffentliche Ausschreibung in Deutschland war zwar 2007, trotzdem wurde immer die VOB-Stelle herangezogen. Damals wurden auch mehrere Ausschreibungen gekippt, und mussten wegen der Wettbewerbsverzerrung neu ausgeschrieben werden. Du verweist auf die VOB, man kann hier im § 9 Abs. 10 sehr wohl lesen, dass es normalerweise nicht zulässig ist, Marken und Produkte auszuschreiben. Das kannst jeder im o.g. Absatz auf Seite 22 nachlesen. | |
Registriert seit: 07.05.2003
Beiträge: 182
Patrick: Offline
Ort: Berlin
Hochschule/AG: Angestellter ![]() Beitrag Datum: 19.04.2010 Uhrzeit: 16:58 ID: 38702 | Social Bookmarks: Habt ihr in den Vorbemerkungen auf die EN 12004 (zementhalter Mörtel für Boden- und Wandbeläge, innen und außen) hingewiesen? Dann seid ihr fein raus, da der AN immer ein Produkt einbauen muss, dass dieser Norm entspricht. Sollte er selbst etwas im Keller zusammenbrauen, muss er den Nachweis bringen, dass er die Norm erfüllt, sprich entsprechende Zertifikate vorlegen. Ggf. ist die EN 12004 Bestandteil der DIN 18332 (Naturwerksteinarbeiten), die mit der VOB/C Vertragsbestandteil ist. Geändert von Patrick (20.04.2010 um 12:43 Uhr). |
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