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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 20.12.2010 Uhrzeit: 21:38 ID: 41915 | Social Bookmarks: Zitat:
T. | |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 21.12.2010 Uhrzeit: 10:18 ID: 41926 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
Vielleicht sind wir hier oben ja alles Landeier und ich hab´ in meiner Kindheit zuviele Robin Hood Filme gesehen, aber wieso ist die Herausgabe von anonymisierten Preisspiegeln ein übertriebener Service? Ich versteh´ mich immer mehr als Teil vom Ganzen und habe damit ehrlich gesagt bisher auch überwiegend gute Erfahrungen gemacht. Abgesehen davon ist eine Email mit sowieso vorhandenem Preisspiegel schneller verschickt als Absagetelefonate, die doch, seien wir ehrlich, auch kaum einer führt. Das einizige was hinterher nerven kann sind Fragen von Bietern wie: wie kann einer die Lattung für soundsoviel anbieten usw., aber dann antworte ich immer mit der Standardantwort der Unternehmer bei Nachtragsverhandlungen: "Ist wohl ´ne Mischkalkulation" ![]() Immerhin scheint meine Ursprungsfrage beantwortet und darüber bin ich froh, dass ich nun sicher bin die Preisspiegel weiterhin anonymisiert zu verschicken, über die Datenschutzsache habe ich bisher auch noch gar nicht nachgedacht. Danke Euch allen! ![]() | ||
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 21.12.2010 Uhrzeit: 13:16 ID: 41933 | Social Bookmarks: Ich denke, dass die Herausgabe eines Preisspiegels mit Einzelpositionen im schlimmsten Fall als Offenlegung interner Kalkulation gesehen wird (ungefähr wie Toms Anmerkung zum Datenschutz). Ich persönlich wäre sehr erbost, wenn meine Konkurrenten meine Positionspreise erfahren würden. Die Gefahr einer Preisangleichung sehe ich wie Archimedes unter Umständen bei regionalen Konkurrenten auch. Ich denke, dass ein Preisspiegel mit Gesamtpreisen gerade noch machbar ist, wobei auch hier regelmässig bei den öffentlichen Submissionen böses Blut entsteht, gerade wenn Bieter sehr weit unter den anderen liegen. Die Absagen werden meiner Meinung nach auch überbewertet, da Firmen zum grössten Teil davon ausgehen, dass die Aufträge vergeben sind, wenn keine Rückmeldung kommt. Firmen haben nicht die Egoprobleme eines Architekten. |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 21.12.2010 Uhrzeit: 14:09 ID: 41935 | Social Bookmarks: hmm, das lässt sich alles nachvollziehen, obwohl ich noch nicht den Zusammenhang zwischen Einheitspreis und Kalkulation sehe, der Einheitspreis ist ja als solcher keine Kalkulation, sondern das Ergebnis dieser. Zitat:
unterhalten, ob das wirklich so ist, ansonsten Danke für die neuen Anregungen. | |
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 21.12.2010 Uhrzeit: 20:50 ID: 41949 | Social Bookmarks: Zitat:
Während der laufenden Ausschreibung ist der Architekt ja an verschiedene Gleichbehandlungs- und Verschwiegenheitspflichten gebunden. Und so kommt es, das die gesamte Kommunikation der Vergabe bis zur formellen Auftragserteilung in der Regel bei uns vom Bauherrn geführt wird. Auch nach der Submission erteilt alle Auskünfte zum Verfahren (Platzierung, etc.) der Bauherr bzw. die Vergabestelle, meistens genügt den Firmen da schon eine kurze telefonische Auskunft. Dass so ein Angebot Arbeit ist - geschenkt. Es steckt auch einige Erfahrung und Strategie auf Seiten des Bieters dahinter: Das Erkennen der Nachtragspotentiale, das Verstecken von Kostenbomben in Bedarfspositionen, das Anbieten von Rabatten, das clevere Spiel mit Alternativangeboten und Nachunternehmern, etc., etc., ... Das ist ein Akquise-Know How, das über Jahre gewachsen ist und Geld wert ist. Und das ohne Zustimmung des Verfassers den Konkurrenten zu servieren - ich würde tatsächlich als Betroffener dagegen klagen. Jetzt weiß ich ehrlich nicht genau, nach welchem Modus private Ausschreibungen ablaufen - nicht nach VOB/A, O.K. Aber nach einem rechtl. Verfahrensrahmen, der mit Angebotsabgabe verbindlich vereinbart und von allen Bietern anerkannt wird. Da wird es in Standard-Texten Datenschutzklauseln geben. Und im Übrigen werden sich diese Texte eng an der VOB/A orientieren. T. Geändert von Tom (21.12.2010 um 21:12 Uhr). | |
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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 22.12.2010 Uhrzeit: 02:21 ID: 41954 | Social Bookmarks: Zitat:
Die beschränkte Ausschreibung ist nicht die private, sondern ein Sonderfall der öffentlichen Ausschreibung in speziellen Fällen. Habe jetzt keine VOB zum Zitieren der Passagen zur Hand, jedoch kann man dort die drei Arten genau nachlesen. | |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 22.12.2010 Uhrzeit: 09:50 ID: 41956 | Social Bookmarks: Zitat:
zumindest kein Grund ein warum das tun sollte. Bei uns steht im Anschreiben an die Bieter immer: "Sehr geehrte..., hiermit möchten wir Sie bitten, uns gemäß der beiliegenden Leistungsbeschreibung ein kostenloses und für den Bauherrn unverbindliches Angebot für die Ausführung von ***ARBEITEN zu erstellen." Ob und für wen sich der Bauherr dann entscheidet und aus welchen Gründen unterliegt keinerlei Regularien. Selbst wenn er den teuersten Bieter nimmt, weil der so eine schöne Wagenfarbe hat... Die Ausschreibung für private Bauherrn hat außer der Vereinbarung der Teile B (wird immer seltener) und C der VOB nicht viel mit den Verfahren zu tun, die Du kennst. Ich glaube man hat auch ein anderes Verhältnis zu den Firmen, weil man diese eben gezielt auffordert... | |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 22.12.2010 Uhrzeit: 13:00 ID: 41958 | Social Bookmarks: Das heißt aber ja nichts anderes, als dass es nach BGB abgewickelt wird, ohne einen besonderen Vertragsschluss. Das sieht bei großen privaten Bauherren aber dann doch etwas anders aus. @noone: Private Vergabe ist nicht gleich Freihändige Vergabe. Letztere kann auch, wie die beiden anderen Vergabeformen (beschränkt u. öffentlich) sowohl von privaten als auch von öffentlichen Bauherren gewählt werden (bei öffentlichen Bauherren nur unter bestimmten Bedingungen, bei privaten immer, nach Gusto). T. |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 22.12.2010 Uhrzeit: 14:33 ID: 41959 | Social Bookmarks: Zitat:
Das Vergabeverfahren hat doch nichts mit den Bauverträgen zu tun. Es werden natürlich ordentliche Verträge mit BVB, AGB (diese meistens als VOB/B) usw. abgeschlossen, das ist nicht anders als bei großen privaten oder öffentlichen Bauherren, nur weil man kein Vergabeverfahren nach VOB/A macht. Das einzige, was man bei "Einmalbauherren" natürlich nicht hat, sind die zusätzlichen technischen bzw. die zusätzlichen Vertragsbedingungen | |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 22.12.2010 Uhrzeit: 15:26 ID: 41961 | Social Bookmarks: Ich meine natürlich das Vergabeverfahren, über was anderes reden wir hier doch nicht ... Die VOB/A stellt ja nur eine transparente und faire Abwicklung des Verfahrens sicher und ist sehr wohl ein geeignetes Modell auch für private Vergaben! T. |