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Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 22.12.2010
Uhrzeit: 09:50
ID: 41956



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?

#1 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
...
Jetzt weiß ich ehrlich nicht genau, nach welchem Modus private
Ausschreibungen ablaufen - nicht nach VOB/A, O.K. Aber nach einem rechtl.
Verfahrensrahmen, der mit Angebotsabgabe verbindlich vereinbart und von allen
Bietern anerkannt wird. Da wird es in Standard-Texten Datenschutzklauseln
geben. Und im Übrigen werden sich diese Texte eng an der VOB/A orientieren.
T.
Kein privater Bauherr wird sich die VOB/A freiwillig ans Bein hängen, mir fällt
zumindest kein Grund ein warum das tun sollte.
Bei uns steht im Anschreiben an die Bieter immer:
"Sehr geehrte...,
hiermit möchten wir Sie bitten, uns gemäß der beiliegenden Leistungsbeschreibung
ein kostenloses und für den Bauherrn unverbindliches Angebot für die Ausführung von
***ARBEITEN
zu erstellen."
Ob und für wen sich der Bauherr dann entscheidet und aus welchen Gründen
unterliegt keinerlei Regularien. Selbst wenn er den teuersten Bieter nimmt,
weil der so eine schöne Wagenfarbe hat...
Die Ausschreibung für private Bauherrn hat außer der Vereinbarung der Teile B
(wird immer seltener) und C der VOB nicht viel mit den Verfahren zu tun, die
Du kennst.
Ich glaube man hat auch ein anderes Verhältnis zu den Firmen, weil man
diese eben gezielt auffordert...

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Tom
 
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Beitrag
Datum: 22.12.2010
Uhrzeit: 13:00
ID: 41958



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?

#2 (Permalink)
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Das heißt aber ja nichts anderes, als dass es nach BGB abgewickelt wird, ohne einen besonderen Vertragsschluss. Das sieht bei großen privaten Bauherren aber dann doch etwas anders aus.

@noone: Private Vergabe ist nicht gleich Freihändige Vergabe. Letztere kann auch, wie die beiden anderen Vergabeformen (beschränkt u. öffentlich) sowohl von privaten als auch von öffentlichen Bauherren gewählt werden (bei öffentlichen Bauherren nur unter bestimmten Bedingungen, bei privaten immer, nach Gusto).

T.

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Beitrag
Datum: 22.12.2010
Uhrzeit: 14:33
ID: 41959



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Das heißt aber ja nichts anderes, als dass es nach BGB abgewickelt wird, ohne
einen besonderen Vertragsschluss. Das sieht bei großen privaten Bauherren
aber dann doch etwas anders aus...
Was meinst Du mit abgewickelt, das Vergabeverfahren oder die Baumaßnahme?
Das Vergabeverfahren hat doch nichts mit den Bauverträgen zu tun.
Es werden natürlich ordentliche Verträge mit BVB, AGB (diese meistens als
VOB/B) usw. abgeschlossen, das ist nicht anders als bei großen privaten oder
öffentlichen Bauherren, nur weil man kein Vergabeverfahren nach VOB/A macht.
Das einzige, was man bei "Einmalbauherren" natürlich nicht hat, sind die zusätzlichen
technischen bzw. die zusätzlichen Vertragsbedingungen

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Tom
 
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Datum: 22.12.2010
Uhrzeit: 15:26
ID: 41961



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Was meinst Du mit abgewickelt, das Vergabeverfahren oder die Baumaßnahme?
Ich meine natürlich das Vergabeverfahren, über was anderes reden wir hier doch nicht ... Die VOB/A stellt ja nur eine transparente und faire Abwicklung des Verfahrens sicher und ist sehr wohl ein geeignetes Modell auch für private Vergaben!

T.

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Beitrag
Datum: 22.12.2010
Uhrzeit: 16:51
ID: 41962



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Die VOB/A stellt ja nur eine transparente und faire Abwicklung des Verfahrens sicher...
Sind wir also wieder beim Preisspiegel
Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
...und ist sehr wohl ein geeignetes Modell auch für private Vergaben!
Ich sehe nicht was da der Vorteil für den Bauherrn sein soll.

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Tom
 
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Datum: 23.12.2010
Uhrzeit: 12:36
ID: 41965



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Ich sehe nicht was da der Vorteil für den Bauherrn sein soll.
Die VOB/A bringt für beide Seiten, Auftraggeber und Bieter, ein hohes Maß an Verbindlichkeit und Rechtssicherheit. Die Angebote unterliegen einer Bindefrist, die Bieter sind Auskunftspflichten unterworfen (wirtschaftl. und techn. Leistungsfähigkeit). Andererseits muss der AG seine Vergabeentscheidung nach sachl. Gesichtspunkten fällen und dokumentieren und kann das Verfahren nicht willkürlich aufheben. Diese Sicherheit erwarten qualifizierte Unternehmen bei komplexen Ausschreibungen.

Das sind nur einige Aspekte; die ganzen in der VOB/A festgeschriebenen Standards zu einer korrekten Leistungsbeschreibung, die transparente Darstellung zusätzlicher Vertragsbedingungen, die verschiedenen Modi, wie mit Alternativangeboten verfahren wird, etc., etc., sind ein stabiles Gerüst auch für private Verfahren. De Fakto wird die VOB/A ja in privaten Verfahren angewandt, entweder 1:1 oder in enger Anlehnung.

T.

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Datum: 23.12.2010
Uhrzeit: 13:35
ID: 41967



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
...oder in enger Anlehnung.
genau, da liegt der Unterschied! Eng angelehnt aber eben nicht vereinbart!
Damit hättest Du Dir so schöne Sachen wie die Nachprüfung, Dokumentation
usw. an Bord geholt, ganz interessant die hinteren Pragraphen der VOB/A...

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