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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 22.12.2010 Uhrzeit: 09:50 ID: 41956 | Social Bookmarks: Zitat:
zumindest kein Grund ein warum das tun sollte. Bei uns steht im Anschreiben an die Bieter immer: "Sehr geehrte..., hiermit möchten wir Sie bitten, uns gemäß der beiliegenden Leistungsbeschreibung ein kostenloses und für den Bauherrn unverbindliches Angebot für die Ausführung von ***ARBEITEN zu erstellen." Ob und für wen sich der Bauherr dann entscheidet und aus welchen Gründen unterliegt keinerlei Regularien. Selbst wenn er den teuersten Bieter nimmt, weil der so eine schöne Wagenfarbe hat... Die Ausschreibung für private Bauherrn hat außer der Vereinbarung der Teile B (wird immer seltener) und C der VOB nicht viel mit den Verfahren zu tun, die Du kennst. Ich glaube man hat auch ein anderes Verhältnis zu den Firmen, weil man diese eben gezielt auffordert... | |