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Es muß mit den ausführenden Firmen Bauverträge auf Basis der Abmachungen mit dem Bauherrn geben, nur dann kann man auch Rechnungen prüfen. Ich würde gegenüber den Fimen auf eine Ausführung nach den Ausführungs-plänen und Leistungsbeschreibungen bestehen. Wenn der Bauherr eigenmächtig ändert, würde ich die Bauleitung, die Rechnungsprüfung und vor allem die Haftung dafür ablehnen. Eingehenden Schriftverkehr und Rechnungen in solchen Fällen taggleich kommentarlos und unbearbeitet direkt an den Bauherrn weiterleiten. Allerdings für die eigenen Akten eine Kopie ziehen....das könnte bei der Honorardiskussion hilfreich sein. ![]() | ||
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![]() Beitrag Datum: 23.03.2011 Uhrzeit: 19:24 ID: 43086 | Social Bookmarks: Danke für Dein Input, Archimedes, über die ganze Bauzeit hat der Bauherr die unschöne Angewohnheit gehabt, die Aufträge durchweg an den allergünstigten Anbieter (meistens der, der zur Baustelle eingeladen wurde) zu vergeben und dann noch womöglich zum Festpreis, dann aber anschließend mit Sonderwünschen kam, die, nach seiner Auffassung, alle(!) im Festpreis enthalten sein sollten. Sein Motiv ist klar; alle Bauleistungen in Top Qualität zu einem möglichst günstigen Preis zu bekommen. So habe ich habe mal, bei einer recht hitzigen Diskussion klargestellt, dass ich es ablehne an irgendwelchen Gesprächen über Auftragsumfänge teilzunehmen, mit Firmen, die er in meiner Abwesenheit beauftragt hat, und dass ich halt nicht in der Lage bin, die Rechnungen zu prüfen, weil ich schlicht und einfach nicht weiss was vereinbart wurde. Die Rechnungen sehe ich gar nicht erst, die gehen direkt zum Bauherrn. Mag sein, dass sich dadurch mein Aufwand insgesamt verringert, dennoch ist der Aufwand vor Ort wesentlich größer, da fast täglich Diskussionen auf der Baustelle stattfinden über die evtl. fragliche Qualität der Ausführungen, oder überhaupt über den Gesamtumfang der Aufträge. Ich führe gottseidank ein sehr ausführliches Bautagebuch (allein dieser Aufwand ist kaum zu bezahlen) und er bekommt fast täglich von mir ein Tagesprotokoll, zuerst per Email und anschließend per Fax, da ich sicher gehen will, dass er sie auch bekommt. So kann ich meinen zusätzlichen Aufwand für sämtliche Umstände und Änderungen leicht nachweisen (er äußert sich nie dazu). Leider habe ich erst zum Baubeginn erfahren, dass er schon mehrere Mehrfamilienwohnhäuser besitzt/gebaut hat. Kann man Handwerksfirmen zwingen Kopien von Rechnungen herauszugeben? Sonst ist es doch auch, wie ich es in Erinnerung habe, durchaus legitim kalkulierte ortsübliche Preise bei den anrechenbaren Kosten anzusetzen? |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 29.03.2011 Uhrzeit: 16:25 ID: 43179 | Social Bookmarks: Zitat:
So läuft es, wenn Du nicht aussteigst: Der Kunde macht alle zum Affen, alle Firmen werden gegen den Kunden und umgekehrt klagen, Du wirst mit hereingezogen, und höchstwahrscheinlich wirst Du vom Kunden mit einer eigenen Klage beschenkt. Der Entwurf und die Ausführung sind ja bisher dein Ding, und bei dem katastrophalen Ausgang, den das Projekt nehmen wird, ist es allemal besser, wenn Du dann nicht mehr dabei bist. | |
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