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uksale: Offline


uksale is on a distinguished road

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Datum: 22.06.2011
Uhrzeit: 12:45
ID: 44120



AW: Kostenschätzung

#1 (Permalink)
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Hallo personal cheese,

danke für die Antwort.

Zu Deinen Fragen:

ad1) die Heizung habe ich nur exemplarisch herausgenommen, Tausch Heizung mit Fenster, Dach, Aufzug dann sollte die Mengenänderung keine Auswirkung auf den Preis haben.

ad2) auf Basis HOAI 2 wurden die Schätzungen von einem zweiten Architekten gemacht, der nun auch für die Bauleitung verantwortlich ist.

ad3) gegenwärtig befinde ich mich in Phase 6 und 7

ad4) Planungsfehler ist ein hartes Wort, das verstehe ich. Wenn der planerstellende Architekt allerdings die Massen falsch berechnet und erst der Prüfstatiker auf den Misstand (.. um das Wort Fehler zu vermeiden ) aufmerksam wird, dann frage ich mich, wer ist der Schuldige? 1. Architekt, Statiker, 2.Architekt/Bauleiter??

Fazit:
Verstehe mich nicht falsch, ich suche hier keinen Schuldigen und will erst einmal keinen Schadenersatz "erklagen". Ich suche Argumtente dafür die pauschale Aussage des Bauleiters zu widerlegen, 10% mehr umbauter Raum = 10% mehr Kosten.

Grüsse
uksale

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jani1975: Offline


jani1975 is on a distinguished road

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Datum: 22.06.2011
Uhrzeit: 15:13
ID: 44121



AW: Kostenschätzung

#2 (Permalink)
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auf grundlage der kostenschätzung kannst du auch keinen "verklagen"....wie der name sagt, ist es eine schätzung.

auf grundlage der ausführungsplanung müsstet ihr aber längst schon bei einer kostenberechnung sein.... und diese geht eben nicht nach umbauten raum.
schließlich muss man für wände, decken etc kosten ermitteln...
also nach kostengruppen aufgegliedert!!!!! und für diese jeweils eine massenermittlung

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Beitrag
Datum: 22.06.2011
Uhrzeit: 17:21
ID: 44123



AW: Kostenschätzung #3 (Permalink)
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Gerade bei privaten Bauvorhaben ist es erfahrungsgemäß schwierig nachzuvollziehen was vereinbart worden ist und was zu welchem Zeitpunkt abgesprochen wurde. Selbst die oftmals 15-20 vollgeschriebenen A4-Seiten als Lastenheft der Schlüsselfertiganbieter sind oftmals (bewußt ) nicht lückenlos.
Ich habe selbst schon die Erfahrung gemacht, daß gerade private Bauherrn nach Feststellung eines bestimmten Planstandes ("Jawohl, genau so bauen wir's!") später mit zusätzlichen Ausstattungswünschen und Größenveränderungen gekommen sind, aber glaubten die Kostenschätzung/-berechnung nach dem "alten" Planstand bliebe unverändert.
Ich weiß nicht, wie es in Deinem Fall gewesen ist. Den umbauten Raum sollte ein Architekt jedenfalls korrekt berechnen können.

Pauschal ist es aber dennoch nicht falsch zu sagen: 10% mehr Volumen = 10% höhere Kosten. Jedenfalls kann man so bei einer Schätzung argumentieren.
Oder welche Aussage erwartest Du?
Vielleicht 10% mehr Volumen = 8,897 % höhere Kosten?

Durch zusätzliches Volumen könnten die Kosten ja sogar stärker steigen, wenn z.B. gewisse ökonomische Deckenspannweiten überschritten werden oder das Gebäude höher als 8 m wird und plötzlich zusätzliche Sicherungen an Fassade und Dach erforderlich werden. Man kann also nicht pauschal sagen mehr Volumen und es wird günstiger.

Um genauere Kosten definieren zu können braucht es eine Kostenberechnung. Beim privaten Bauvorhaben sinnvollerweise nach Gewerken und nicht notwendigerweise nach Kostengruppen.

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Datum: 22.06.2011
Uhrzeit: 20:13
ID: 44127



AW: Kostenschätzung #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von uksale Beitrag anzeigen

ad2) auf Basis HOAI 2 wurden die Schätzungen von einem zweiten Architekten gemacht, der nun auch für die Bauleitung verantwortlich ist.

ad3) gegenwärtig befinde ich mich in Phase 6 und 7
Das verstehe ich aber nicht. Beide Kostenschätzungen wurden auf Grundlage der LP 2, also der Vorplanung erstellt.
In der Leistungsphase 2 kann die Gebäudekubatur ja nur so ungefähr ermittelt werden. Aussagen zur erforderlichen Wandstärken (statisch, Wärmedämmung) Deckenstärken (abhängig von Statik, Fußbodenaufbauten), Fassadenaufbau, Dachaufbau, Bodenplatte wird ja erst mal nur "nach Erfahrung" angenommen. Die Flächen von Technikräumen ist auch erst mal nur grob vorgesehen.
Auf der Grundlage der Vorplanung kann man meiner Meinung nach keine Kostenberechnung nach Gewerken machen. Höchstens nach Grobelementen wäre hier sinnvoll.
Ich kann mir nur vorstellen, dass die Gesamtsumme der Schätzung nach umbauten Raum über Erfahrungswerte prozentual auf die einzelnen Gewerke aufgeteilt wurde, um hier ca. Hausnummern zu erhalten.

Was ich nicht verstehe ist, wenn du jetzt schon in LP 6 und 7 bist, müsste doch spätestens mit LP 3 eine detaillierte KostenBERECHNUNG angefertigt worden sein.
Und warum rechnet der Prüfstatiker den umbauten Raum nach? Werden seine Gebühren nach umbautem Raum berechnet?

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Datum: 23.06.2011
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AW: Kostenschätzung #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Das verstehe ich aber nicht. Beide Kostenschätzungen wurden auf Grundlage der LP 2, also der Vorplanung erstellt.
Ach das war mit HOAI 2 gemeint.

Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Und warum rechnet der Prüfstatiker den umbauten Raum nach? Werden seine Gebühren nach umbautem Raum berechnet?
Ja. die Gebühren hängen vom Volumen ab. Aber warum überhaupt ein Prüfstatiker? Ist es doch kein Privathaus?


Ich vermute, daß hier Jemand soviele Planungskosten, wie möglich, sparen wollte und jetzt überrascht ist, daß er keine saubere und schlüssige Kostenaufstellung bekommen hat.

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