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jani1975: Offline
![]() Beitrag Datum: 22.06.2011 Uhrzeit: 15:13 ID: 44121 | Social Bookmarks: auf grundlage der kostenschätzung kannst du auch keinen "verklagen"....wie der name sagt, ist es eine schätzung. auf grundlage der ausführungsplanung müsstet ihr aber längst schon bei einer kostenberechnung sein.... und diese geht eben nicht nach umbauten raum. schließlich muss man für wände, decken etc kosten ermitteln... also nach kostengruppen aufgegliedert!!!!! und für diese jeweils eine massenermittlung |
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