ehem. Benutzer
 
Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 92
LaHood: Offline


LaHood is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 09.01.2012
Uhrzeit: 17:47
ID: 45812



VOB - Nachtrag an welche Stelle?

#1 (Permalink)
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Hallo und ein frohes neues Jahr miteinander,

ich habe hier gerade eine Schlußrechnung vorliegen in der der AN seine Nachtragspositionen im Hauptleistungsverzeichnis einfach unter die Position gepackt hat auf die er sich bezieht. Zum Beispiel gab es eine Position 'Werkzeichnungen' und da er der Meinung ist er hätte mehr machen müssen als ihm klar war, hat er darunter eine Zusatzposition mit seinen vermeintlichen Mehrkosten in der Schlußrechnung aufgeführt.

Nun kenne ich das aber so aus der Vergangenheit, dass dies ein Nachtrag wäre, der am Ende der ausgeschriebenen Leistungspositionen dann angefügt wird. Also Nachtrag 1, Nachtrag 1 usw.
Das hat auch den Vorteil das man später besser nachvollziehen kann welche Mehrkosten / Nachträge entstanden sind.
Ich habe nun versucht in der VOB einen Hinweis zu erhalten ob ich die Prüfung der Schlussrechnung ablehnen kann, mit dem Hinweis das die Nachtragspositionen nicht einfach in den Hauptleistungsverzeichnispositionen untergebracht werden dürfen, finde dazu aber nichts.

Kann mich da wer erleuchten und mir einen Hinweis geben wie da die Rechtslage / Situation aussieht?

Danke
Grüße
LH

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Registriert seit: 17.11.2006
Beiträge: 147
Robi: Offline


Robi is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 11.01.2012
Uhrzeit: 21:01
ID: 45840



AW: VOB - Nachtrag an welche Stelle?

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo!
Meiner Meinung nach gilt VOB/B §14(1), gleich der zweite Satz...
"(1) ... Er hat die Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden..."

Ich würde den AN darauf hinweisen und bitten diese Form einzuhalten. Sollte er sich weigern würde ich die Prüfung so lange wie erlaubt ausdehnen und bei Nachfragen des AN immer damit begründen des es so schwer wäre die Rechnung aufgrund der Form zu prüfen - klappt oft.
Zusätzlich würde ich prüfen ob diese Mehrleistungen überhaupt beauftragt wurden (Nachtrag vorrausgesetzt) - denn ohne Auftrag erstmal kein Geld...

Grüße
Robi

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