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Ich als Architekt unterschreibe die KFW-Formulare gar nicht mehr, sondern übergebe die Sache sofort extern ans Ingenieurbüro bzw. den Energieberater. Sollen die dafür die Haftung übernehmen, denn da gibt es einige Chancen etwas falsch zu machen. Die cleveren Bankberater drücken unseren Bauherrn diese Formulare schon beim ersten Vorgespräch in die Hand mit der Bitte diese schnellstmöglich (am besten 3 Tage später) zurückzugeben, weil ansonsten der Zinssatz nicht garantiert werden kann. Zu diesem Zeitpunkt haben mir meist erst einen Vorentwurf erstellt und die Kosten geschätzt. Über die spätere Gebäudehülle ist zu diesem Zeitpunkt noch recht wenig bekannt. Ich warne die Kunden schon vor dem Banktermin vor und sage das man zu diesem Zeitpunkt die im Formular erforderlich Angaben nicht "wahrsagen" könne und wir der Bank nach Feststellung eines vollständigen Entwurfs und der Beauftragung eines ENEV-Nachweis erste Daten liefern können. Das Büro mit welchem wir zusammen arbeiten läßt sich schriftlich von jedem am Bau beteiligten Unternehmen bestätigen, dass alle Maßnahmen nach den Vorgaben des Wärmeschutznachweises, fachlich korrekt ausgeführt wurden. Vorher gibt es keine Abschlußbescheinigung für die KFW. Da in den vergangenen Jahren da wohl viel Mißbrauch betrieben wurde, greift die KFW hier und da exemplarisch wohl hart durch. | ||
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