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Registrierter Nutzer Registriert seit: 16.11.2011
Beiträge: 28
DerNubbel: Offline
![]() Beitrag Datum: 22.08.2012 Uhrzeit: 12:33 ID: 47622 | Social Bookmarks: Zitat:
![]() http://www.aho.de/pdf/10_gute_gruend...aesidenten.pdf Zitat:
![]() Aber wie ich auch schon geschrieben habe, DU musst wissen (genauso wie die Kollegen, die es nicht so genau nehmen) ob Du mit dem auskommst, was Du verlangst. Es wird Dich nie im Leben ein Auftraggeber darauf hinweisen dass Du Dich bei der Ermittlung der Honorarkosten vertan hast. Im übrigen braucht´s doch keine Honorarvereinbarung, dann wird doch wenn ich mich recht entsinne direkt nach Mindestsatz abgerechnet? Zitat:
![]() Zitat:
![]() Zitat:
Allerdings, wenn sich der Auftraggeber bestens auskennt, dann kannst Du Dich auch mit einem günstigen Angebot rausschiessen, weil das erkennen lassen könnte dass Du den Aufwand vielleicht nicht richtig einschätzt. Gesundes Selbstbewusstsein, nachvollziehbare Zahlen, Bereitschaft zur Nachverhandlung ohne zu zeigen dass man den Auftrag dringend braucht, dann geht das schon. Mach Dir einfach mal keinen zu grossen Kopf. Entweder es kommt oder es kommt nicht. Im Zweifelsfall wird der AG eh den nehmen, den er am längsten kennt und mit dem man schonmal golfen war ![]() Lass Dir keine Angst einjagen und schraub Dein Angebot nicht ganz nach unten! Und auf Nebenkosten ganz verzichten ist in dem Zusammenhang einfach Blödsinn. Ich drück´ Dir wirklich die Daumen dass Du den Auftrag an Land ziehst! | |||||
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