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yugo07: Offline
![]() Beitrag Datum: 06.01.2013 Uhrzeit: 15:10 ID: 48984 | Social Bookmarks: Hallo Leute! Ich habe nähere Infos bzgl. des Baus. Es ist "nur" ein Fertighäuschen in Holz-Blockbauweise. Also kein Entwurf. Es würde nach der entsprechenden Landesbauordnung in die Gebäudeklasse 1 hineinfallen und somit wäre ich schon als Dipl.-Ing. eingeschränkt vorlageberechtigt und könnte den Bauantrag einreichen. Einen Bauantrag habe ich schonmal mitgemacht. Gibt es da fiese Tücken, die man beachten sollte. Wisst ihr, ob es eine vereinfachte Variante der Berufshaftpflicht gibt? Also für kleinere Bauvorhaben. Der angesprochene Architekt meldet sich nur zögerlich. ICh denke mal, weil da nicht viel herausspringt. Somit komme ich ins Spiel ![]() Darf man da freudig aufgeregt sein, bei seinem ersten Bauantrag? ![]() Viel kann ich von den Leistungsphasen 1-4 ja nicht mit der HOAI abrechnen, da es keinen richtigen Vorentwurf oder Entwurf gibt. Ich werde das Häuschen aber schon in seine Umgebung einbetten. Landschaftsarchitektonischer Entwurf. Falls ihr noch Tipps oder Anregungen habt, würde ich gespannt sein. Mfg yugo07 |
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