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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 20.04.2013 Uhrzeit: 12:39 ID: 49966 | Social Bookmarks: Es spricht doch nichts dagegen, den Abbruch vom Fußbodenverleger vorab machen zu lassen. Muss man nur in den Vertragsbedingungen (ATV/ZTV) klar machen, dass das zeitl. vorgeschaltet ist. Normalerweise macht eine Firma einen solchen Abbruch gern, das sind Positionen, mit denen unproblematisch gutes Geld verdient wird, dafür fährt man auch 1x zusätzlich an (-> Entsorgungsnachweise verlangen). Ich habe mal den Abbruch von ein paar gemauerten Brüstungen in ein Maler-LV gepackt. Der Maler war aus verschiedenen Gründen noch nicht vergeben, der Zeitdruck groß, so dass ich die Position zusätzlich dem Rohbauer übertragen habe. Als der Maler später auf die Baustelle kam und erfuhr, dass die Abbruch-Position wegfällt, hat er sich auf dem Absatz rumgedreht und den gesamten Auftrag dankend zurückgegeben, weil er für ihn keinen wirtschaftl. Sinn mehr machte. T. |
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