| |
| Social Bookmarks: Hintergrund der ganzen Frage hier: Es geht um einen extrem kleinlichen Auftraggeber, der jede Chance nutzt auch dem Architekten das Honorar zu kürzen. Deshalb fange ich auch an kleinlich zu werden. Ich habe die Leistung Protokollierung/Jour-Fixe auch noch nie zuvor in Rechnung gestellt, aber nach bisherigen Recherchen ist das durchaus als besondere Leistung möglich. Hier ist es dann so beim Architekten, wie bei jedem Bauunternehmen: Steht es nicht im LV (Grundleistung der HOAI), ist es ein Nachtrag (besondere Leistung). Wurde der Nachtrag beauftragt, bevor ein Angebot dafür vorlag, muss das Ganze auf Basis nachvollziehbarer Stundenlöhne/Kostensätze abgerechnet werden. | |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
| Aufmaß und Statische Berechnung : Nebenleistung oder Besondere Leistung | Lang | Planung & Baurecht | 5 | 30.01.2014 18:54 |
| kleiner Bauntrag um Nutzungsänderung. muss man das Honorar unbedingt nach HOAI rechn | metalbau | Planung & Baurecht | 1 | 24.01.2014 13:53 |
| Besondere Leistungen der HOAI | Blumenschein | Konstruktion & Technik | 0 | 05.03.2009 17:06 |
| SketchUp nach 3ds max: Sortieren nach Materialien? | Jochen Vollmer | Präsentation & Darstellung | 0 | 03.02.2008 19:57 |
| Verlegung von ELT Leitungen | Florian | Konstruktion & Technik | 3 | 12.12.2004 17:46 |