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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 17.08.2014 Uhrzeit: 20:41 ID: 53261 | Social Bookmarks: Tja so ist das nunmal, wenn es in jedem Dorf anders brennt.. -für die Ermittlung der Wandhöhe / H gibt es teilweise unterschiedliche Regelungen -und in Rheinland-Pfalz sind nur alle 60 m innere Brandabschnitte erforderlich -ein Vollgeschoss ist auch fast überall anders definiert -NRW hat immer noch nicht seine Bauordnung an die Musterbauordnung angepasst ... Wir planen deutschlandweit, da hilft es nur bei jedem Projekt das jeweilige aktuell gültige Bauordnungsrecht von neuem zu studieren. Ich hab es aufgegeben, zu versuchen, die teilweise subtilen Unterschiede im Kopf zu behalten. Achso, ganz vergleichbar ist H und Wandhöhe in By und BW ja nicht, da Dachbereiche und Geländehöhen unterschiedlich eingehen und ein Schmalseitenprivilleg gibt es in BW auch nicht. Geändert von personal cheese (17.08.2014 um 21:05 Uhr). |
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