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ikarus_delpaso is on a distinguished road

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Datum: 06.10.2011
Uhrzeit: 18:41
ID: 45066



Abstandsflächen im Wohngebiet

#1 (Permalink)
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Hallo liebes Forum,

Ich habe ein Problem mit einer Baugenehmigung, die mir jetzt zum zweiten Mal verweigert wurde...

Es geht um ein Gebäude, welches auf einem Grundstück steht. Der Eigentümer des Grundstückes, der auch Bewohner des Gebäudes ist, möchte nun auf dem Grundstück ein zweites Gebäude errichten. Wozu brauche ich dort Abstandsflächen, wenn die Feuerwehr mir sagt, dass aus Brandschutztechnischer sicht keine Bedenken bestehen? Die Gebäude haben nach meiner Planung einen Abstand von 2,50m. Die entsprechende Wand wird als F90 Brandwand ausgeführt...

Die Baugenehmigung wird verweigert mit der Begründung, ich müsse die Materie wie zwei Gebäude, mit zwei Grundstücken betrachten. Dann bräcuhcte ich mond 5 m Abstand (2 X 2,50 Abstandsfläche)...Die LBO BaWü macht n paar waage Angaben, lässt aber auch viel Spielraum...

Langsam verliere ich die Lust an dem Projekt.

Für Hilfestellungen wäre ich Ihnen dankbar..

LG

Stefan, Heppenheim

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Beitrag
Datum: 07.10.2011
Uhrzeit: 01:00
ID: 45068



AW: Abstandsflächen im Wohngebiet

#2 (Permalink)
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Wäre es ein Ansatz, einfach zu behaupten, dass es sich um eine Erweiterung des existierenden Gebäudes handelt? Ließe sich das Architektonisch umsetzen?
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Florian Illenberger

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ikarus_delpaso: Offline


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Datum: 07.10.2011
Uhrzeit: 10:41
ID: 45069



AW: Abstandsflächen im Wohngebiet #3 (Permalink)
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Hallo Florian,

Schwierig denke ich....weil die Möglichkeit der getrennten Nutzung gegeben sein müsste...
Ich könnte eine gemeinsame Waschküche planen,die die beiden Häuser verbindet, diese dann genehmigen lassen...aber nicht bauen, weil zB. das Geld ausgeht...
Das ist aber ne miese Tour, auf die ich eigentlich verzcihten möchte....
Es muss doch Referenzbeispiele geben...So ein Problem betrifft doch nicht nur mich..

Ich denke da an große Bauträger die mehrere MFH's auf einem Grundstück planen...die haben doch das Problem von mehreren Häusern auf einem Grundstück täglich...

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Datum: 07.10.2011
Uhrzeit: 13:07
ID: 45070



AW: Abstandsflächen im Wohngebiet #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von LBO-BW
§ 5 Abstandsflächen
(1) Vor den Außenwänden von Gebäuden müssen Abstandsflächen liegen, die
von oberirdischen baulichen Anlagen freizuhalten sind...
(3) Die Abstandsflächen dürfen sich nicht überdecken.
Da steht nach meiner Einschätzung ziemlich klar, dass Dein neues Gebäude
nicht zulässig ist, als "vage" würde ich das nicht bezeichen.
Die Abstandsflächen haben doch, wie das Wort schon sagt, den Sinn einen
Mindestabstand zu gewährleisten, das bezieht sich zuerstmal gar nicht auf
eine Grundstücksgrenze.
Die Grundstücksgrenzenregelung hat nur den Hintergrund, dass man
sicherstellen will, dass die Nutzung des Nachbargrundstücks nicht
eingeschränkt wird.
Wenn große Bauträger mehrere Häuser auf einem Grundstück bauen, dann
sollten bei offener Bauweise die Abstandsflächen eingehalten sein, wenn es
keine geschlossene Bauweise ist (Reihenhäuser/Blockbeb.), eventuell ginge
noch etwas über Brandwände.
Und das sind auch die Möglichkeiten, die Du hast: Geschlossene Bauweise
(z.B. auch winkelförmiger Anbau), offene Bauweise unter Einhaltung der
Abstandsflächen, evt. Brandwände bei Unterschreitung der Abstandsflächen.
Abstandsflächen haben übrigens nicht nur den Sinn des Brandschutzes und,
um der Feuerwehr Aktionsfläche zur Verfügung zu stellen, sondern auch
Privatsphäre, Belüftung und Belichtung zu gewährleisten.

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Datum: 07.10.2011
Uhrzeit: 13:26
ID: 45071



AW: Abstandsflächen im Wohngebiet #5 (Permalink)
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weiter heisst es aber auch :
geringere abstandsflächen sind zuzulassen, wenn:

...

2. Beleuchtung mit Tageslicht sowie Belüftung in ausreichendem Maße gewährleistet bleiben, Gründe des Brandschutzes nicht entgegenstehen und nachbarliche Belange nicht erheblich beeinträchtigt werden oder

Ich habe die Wand als F90 Brandwand ausgeschrieben, und die Feuerwehr hat 2,50 schon genehmigt...
Da die wand keine Fesnter hat, spielt die Belichtung eh keine Rolle, und da die Nachbarn (gleicher Eigentümer) das ja so wollen, werden Nachbarschaftsbelange auch nicht berührt...

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Datum: 07.10.2011
Uhrzeit: 13:29
ID: 45072



AW: Abstandsflächen im Wohngebiet #6 (Permalink)
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Also steht in der LBO-BW zwar dass ich sie brauche, aber auch dass ich sie unterschreiten darf...und genau darum geht es ja an der Stelle...

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Datum: 07.10.2011
Uhrzeit: 15:00
ID: 45075



AW: Abstandsflächen im Wohngebiet #7 (Permalink)
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vielleicht war ich etwas vorschnell, denn bei uns in S-H ist bei 2,30m (alte
Abstandsfläche 2,50 m - 0,20 m nachträgliche Dämmung) absolut Ende, danach
kommt Brandwand.
Nach dem was Du jetzt hinzugefügt hast ist es einigermaßen plausibel, ich kann
mir aber nicht vorstellen, dass mit einer Abweichung nach unten gleich 50%
gemeint ist. Ist aber spannend...

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Datum: 07.10.2011
Uhrzeit: 15:09
ID: 45076



AW: Abstandsflächen im Wohngebiet #8 (Permalink)
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wie gesagt,

die Bauvoranfrage wurde jetzt zum zweiten mal abgelehnt....

und ich finde das wirklich schwierig, die Stadt beruft sich auf die LBO, das hat meines Erachtens nach aber weder Hand, noch Fuß...

Ich kann jetzt Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und gucken was passiert....

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Datum: 07.10.2011
Uhrzeit: 20:00
ID: 45077



AW: Abstandsflächen im Wohngebiet #9 (Permalink)
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Hast Du mal versucht in einem persönlichen Gespräch das Problem zu erörtern und ggf. Lösungsansätze zu finden?

Ansonsten würde ich einen Juristen der Spezialist für Baurecht ist konsultieren. Am besten einem aus dem Landkreis. Der kennt die Gefplogenheiten und Besonderheiten der jeweiligen Behörde vermutlich am besten...
Paragraphen lassen ja häufig viel Interpretationsspielraum
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Florian Illenberger

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