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Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

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Datum: 12.11.2014
Uhrzeit: 10:49
ID: 53506



AW: Treppenlaufbreite Berlin 1,10m

#1 (Permalink)
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da kann man mal sehen, wie lange sich veraltetes Wissen im Netz hält, selbst
bei Wikipedia und in den Infoblättern der Treppenhersteller.
Zumindest in Hamburg gibt es die 1,10m Regelung für Wohngebäude mit mehr als
2WE, ich glaube seit der HBauO2006, nicht mehr.
Wahrscheinlich ist es in Berlin ähnlich...

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Martin Haller: Offline


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Datum: 12.11.2014
Uhrzeit: 12:07
ID: 53507



AW: Treppenlaufbreite Berlin 1,10m

#2 (Permalink)
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Hallo liebe Antwortenden,

erst einmal Danke für die schnellen Antworten.

Ich habe auch schon gedacht, dass es mit der alten Bauordnung zusammen hängt und diese inzwischen auch gefunden.

Allerdings steht dort unter §32 auch nur Folgendes:

5) Die nutzbare Breite der Treppen und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss mindestens 1 m betragen.

So richtig schlau werde ich aus dem Ganzen immer noch nicht, da es sich bei den 1,10m tatsächlich um die lichte Breite der Treppe handelt. Teilweise ist diese Angabe von Webseiten, die entstanden sind als die neuen Bauordnung in Berlin schon längst in Kraft getreten ist.

Vielleicht hat noch jemand einen geschichtlichen Hinweis, woher dieser "Mythos" stammen könnte...

Gruß!

Geändert von Martin Haller (12.11.2014 um 12:09 Uhr). Grund: Rechtschreibfehler

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Beitrag
Datum: 12.11.2014
Uhrzeit: 12:34
ID: 53508



AW: Treppenlaufbreite Berlin 1,10m #3 (Permalink)
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Dann ist Deine HbauO noch zu neu, das stand damals in §31
Zitat:
Zitat von Hamburgischer Bauordnung (HbauO), Stand: 5.10.2004
§ 31 Treppen und Rampen
4) 1 Treppen und Treppenabsätze notwendiger Treppen müssen eine für den
größten zu erwartenden Verkehr ausreichende nutzbare Breite und Tiefe haben.
2 Sie muß in Hochhäusern mindestens 1,25 m, in anderen Gebäuden mindestens
1,1 m betragen.

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Datum: 12.11.2014
Uhrzeit: 12:56
ID: 53509



AW: Treppenlaufbreite Berlin 1,10m #4 (Permalink)
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...danke für den Hinweis!

Ich habe mal in den historischen Berliner Bauordnungen recherchiert. Dort gibt es sowohl in der Fassung von 1985, 1996 und 1997 jeweils nur die Forderung von 1m lichter Breite.

Vielleicht liegt hängt es tatsächlich mit der Krankentrage zusammen.

Thx for the support...

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Datum: 12.11.2014
Uhrzeit: 12:59
ID: 53510



AW: Treppenlaufbreite Berlin 1,10m #5 (Permalink)
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Zitat:
Vielleicht liegt hängt es tatsächlich mit der Krankentrage zusammen.
na wenn es damit zusammenhängt,
müssten die Treppen doch eigentlich breiter werden


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Datum: 22.11.2014
Uhrzeit: 13:39
ID: 53565



AW: Treppenlaufbreite Berlin 1,10m #6 (Permalink)
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In München ist aufgrund der Krankentrage eine Breite von mindestens 1 m vorgeschrieben . . . . deswegen musste ich schon mal einen Handlauf in die Wand hinein setzen das auch wieder falsch ist, da der lichte Abstand zwischen Wand und Handlauf mindestens 50 mm sein darf . . . . das interessierte damals keinen . . .

(Das war 2008)

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