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numerobinchen: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 08.06.2015 Uhrzeit: 19:31 ID: 54488 | Social Bookmarks: Im Gesetz steht noch, dass auch im Studium ein entsprechender Schwerpunkt liegen muss. Naja, wer kann das wirklich beweisen, da es ja keine entsprechenden Bestätigungen der Hochschulen gibt. Bei uns z.B. war Energiesparen, Energieeffizienz usw durchgängig Thema. Einen Schein gab es keinen, weil das durchgängiges Thema war. Ich würde also mit meiner bescheidenen Meinung nach behaupten wollen, Du darfst es, wenn auch in deinem Studium Energieeffizienz usw durchgängig Thema war. Da werden Gerichte wohl noch irgend wann mal genauer spezifizieren müssen. Aber bisher hat sich noch keiner Beschwert, IMHO. |
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