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gozi: Offline
![]() Beitrag Datum: 16.11.2015 Uhrzeit: 01:25 ID: 55012 | Social Bookmarks: Zitat:
Zur Reduzierung des Risikos und zur "ständigen Präsenz" auf der Baustelle holt man sich die Fachbauleiter dazu - diese werden dann von den Behörden auch nur dann akzeptiert wenn es Fachleute sind. Holt sich der Bauherr dann Wald- und Wiesenfirmen hat man schlechtere Karten, wenn es dann nicht geordnet zugeht, müsste man im Zweifelsfall seine Bauleitung (nach LBO) niederlegen, was eine Verordnung zum Baustopp zur Folge haben wird...das Beginnt schon damit los, wenn es keine echte SiGeKo gibt oder diese nicht eingehalten wird. Eine vertragliche Vereinbarung habe ich selbst ebenfalls seither vermisst. Mit dem HOAI-Vertrag ist die BL nach LBO nicht inbegriffen. Was ich zukünftig machen möchte,ist dass ich die Bauleitung nach LBO davon abhängig mache, dass Fachfirmen zur Ausführung beauftragt sind, oder dass ich dann ein Kündigungsrecht meinerseits vorsehe. Schließlich hafte ich ja für das Werk mit. Geändert von gozi (16.11.2015 um 01:37 Uhr). Grund: ergänzt | |
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