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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 06.10.2015 Uhrzeit: 07:41 ID: 54899 | Social Bookmarks: Archimedes, Du bringst etwas Unschärfe rein. Der Bauherr sucht nach der Beschreibung zunächst einen Objektüberwacher, was Du zitierst ist der Bauleiter LBO. Das muss ja nicht ein und derselbe sein. Der Bauleiter LBO könnte auch der Polier des Rohbauers sein. @Corb. Egal ob nun als Objektüberwacher und/oder als Bauleiter LBO, bzgl. des Haftungsrisikos kann ich Archimedes nur zustimmen. Du und das bauausführende Unternehmen haften bei mangelhafter Werkleistung als Gesamtschuldner. Und als Bauleiter LBO bist Du z.B. bei Arbeitsunfällen erste Wahl bei der Suche nach einem Mitverantwortlichen. Wenn das Verhältnis vorher im Streit beendet wurde, ist das natürlich doppelt heikel... |
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