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jarrid: Offline
![]() Beitrag Datum: 30.04.2008 Uhrzeit: 18:14 ID: 28286 | Social Bookmarks: So eine Antwort habe ich mir zum teil schon selbst gegeben bzw sie gefunden: 3.4. Unterhalb der Qualifikation des Architekten gibt es keinen Bedarf für ein neues Berufsbild Im angelsächsischen Vorbild ist ein Bachelor-Abschluß zwar berufsqualifiziernd, aber nicht in den klassischen akademischen freien Berufen, nicht als Architekt, nicht als Psychologe, nicht als Arzt, nicht als Rechtsanwalt, nicht als Bauingenieur, nicht als Geometer. Für diese Berufe ist allein der Master berufsqualifizierend. Zwangsläufig haben alle Architektenkammern und der BDA und der BDB und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie übereinstimmend erklärt, dass ein Bachelor mit nur sechs Studiensemestern zum Architektenberuf nicht qualifiziert. Die berufliche Qualifikation Bachelor gilt für Assistenztätigkeiten ähnlich MTA, Psychologisch-technische-Assistentin, usw., also für Berufe, die im tradierten deutschen dualen System (Lehre und Schule) bisher außerhalb der Hochschulen erlernt wurden. Am Bau zählen hierher Bauzeichner, Meister und Techniker, nicht jedoch Architekten. Das sind bewährte praxisbezogene Berufsbilder außerhalb der Hochschule. zitat: Bundesarchitektenkammer Aber nun gibt es ja FH die einen 8 semestrigen Bachelor anbieten, was ist mit denen hat da jmd eine Ahnung oder ist das auch noch so: "hmm mal gucken wie sich das entwickelt" |
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