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Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 14.11.2010 Uhrzeit: 11:15 ID: 41487 | Social Bookmarks: AIP heißt hier "Architekt im Praktikum". Umgangssprachlich für die 2 Jahre Praxiserfahrung in den LPH 1-8 für den Eintrag in die Kammer. Das Versorgungswerk bietet grundsätzlich für dein eingezahlte Geld eine bessere Rentenversorung im Alter als die gesetzl. Rentenversicherung. Andererseits ist die Versorgung nicht so flexibel wie die Gesetzliche. Wenn du mal umziehst in ein anderes Bundesland, kann es sein, dass du auch das Werk wechseln mußt. Das Werk ist auch meistens (wie von dir angeführt) von der Kammermitgliedschaft abhängig (Ausnahme wohl Berlin). Wenn du mal arbeitslos wirst, kann die Rentenbeitragseinzahlung nicht ruhen! Du mußt immer wengistens den Mindestbetrag (um die 150 € im Monat) einzahlen. Das ist besonders wichtig, wenn ab nächstes Jahr die Rentenzahlung nicht mehr (wenigstens zum Teil) von der Arbeitsagentur übernommen wird. |
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prettypink: Offline
![]() Beitrag Datum: 14.11.2010 Uhrzeit: 11:50 ID: 41489 | Social Bookmarks: Vielen Dank für die Antwort. Das mit der Beitragszahlung trotz Arbeitsosigkeit wußte ich z.B. noch nicht. Mal angenommen ich arbeite jetzt als Architektin und trete ins Versorgungswerk ein und in 10 Jahren entscheide ich mich dafür plötzlich ne Kneipe aufzumachen oder sonst wie in ner anderen Branche zu arbeiten. Dann werde ich ja wieder "rausgeschmissen" und ein Teil des Geldes geht dann sozusagen verloren,oder? D.h. wenn ich momentan recht sicher bin, dass ich mich eigentlich nicht selbstständig machen will, als Architekt, aber wer weiß was sonst noch kommt,wäre es dann nicht eher besser das Ganze nicht zu machen, oder hat man dann auch schlechtere Karten bei evtl. zukünftigen Arbeitgebern wenn man kein AIP hat? Lg |
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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 14.11.2010 Uhrzeit: 15:13 ID: 41492 | Social Bookmarks: ich dachte bisher, AIP ist nur ein Schlagwort der Arbeitgeber, um verzweifelte Jobsucher unterbezahlt und befristet etwas auszunutzen. In die Kammer kann ich doch auch mit ganz normalen 2 Jahren Berufserfahrung. Oder liege ich da falsch ? |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 14.01.2010
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prettypink: Offline
![]() Beitrag Datum: 14.11.2010 Uhrzeit: 17:26 ID: 41495 | Social Bookmarks: Also in Ba-Wü muss man ein AIP machen, um dann anschließend einen Antrag zur Aufnahme in die Kammer zu machen. In Bayern z.B. reichen 2 Jahre Berufserfahrung,soweit ich weiß, hier in Ba-Wü muß man das aber vorher anmelden.Das ist wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich bin jetzt ganz normal angestellt, das mit dem AIP kann ich in meinem Büro machen, aber mit der Bezahlung hat das meiner Meinung nach nichts zu tun, vielleicht machen das manche so, denke muss aber nicht sein. lg |
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