Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 12.02.2004
Beiträge: 99
dk0815: Offline

Ort: Karlsruhe

dk0815 is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 14.11.2010
Uhrzeit: 18:01
ID: 41496



AW: nach dem studium versorgungswerk und aip?

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Also sicherlich kannst du nach dem Studium auch "Normal" arbeiten. Die Arbeit ist nicht zwangsläufig an das AiP gebunden. Es macht aber meiner Meinung nach Sinn relativ früh mit dem AiP zumindest in BW zu starten bzw. sich die Möglichkeit von seinem Arbeitgeber einräumen zu lassen.

Den Antrag zum AiP bekommst du bei der Kammer und muss in der Regel von deinem Chef unterschrieben werden. Da ein sog. "anleitender Architekt" in der Regel Büroinhaber eingetragen werden muss. Grundsätzlich sollte dann auch klar sein, daß du während deiner Arbeit dort auch in fast allen Leistungsphasen mal etwas machen darfst.
Denn damit das AiP anerkannt wird mußt du Arbeitszeiten in versch. Bereichen nachweisen. Zusätzlich mußt du auch eine gewisse Anzahl von Fortbildungen besuchen. Auch hier macht es Sinn dies mit dem Chef zu klären, da es nämlich von Freistellung an diesem Tag mit Kostenübernahme und Reisekosten bis zu Fortbildung = selber bezahlen und Urlaubstag opfern alles gibt.
Früh zu starten ist zudem sinnvoll, da es oft schwerfällt die nachzuweisenden Zeiten in den Lph tatsächlich in 24 Monaten zu absolvieren, da du ja nicht wie in der Industrie definierte Zeiten in Abteilungen durchlaufen kannst.
In der Regel wirst du etwas mehr Zeit insgesamt brauchen.

Wenn du das AiP in BW nicht machst hast du keine Möglichkeit richtiges Kammermitglied zu werden und dich tatsächlich Architekt/in zu nennen. Dementsprechend wirst du bei einem Jobwechsel immer auf den ersten Blick als Absolvent eingestuft werden. (Finanzieller / Kompetenznachteil)

Kein AiP zu machen, dementsprechend mittelfristig auch kein Kammermitglied zu werden kann meiner Meinung nach nur unter ganz bestimmten Umständen Sinn machen. Du arbeitest dann ganz normal als Dipl.-Ing. (Uni oder FH) vergleichbar einem Bauingenieur. Wenn man z.B. nicht im Klassischen Architekturbüro arbeiten will, oder zu einem Konzern will, oder etwas Branchenfremdes machen möchte kann man es auch lassen.
Zusätzlich kann man es lassen, wenn man ein Referendariat beim Staat (Regierungsbaumeister) anstrebt.

Wenn du aber noch unschlüssig bist, würde ich es auf jeden Fall absolvieren, denn nur dann hast du quasi deine Ausbildung zum Architekten endgültig abgeschlossen.

Den Vorteil des frühen Eintritts in das Versorgungswerk würde ich nicht aus den Augen verlieren. Sicherlich wenn du kein Geld hast, kannst du dort nichts bezahlen und dein Anspruch steigt nicht. Das was du aber einbezahlt hast wird sich unter dem Strich auf jeden Fall mehr auszahlen, als das was du der Deutschen Rentenversicherung gibst.
Solltest du irgendwann nicht mehr berechtigt daran teilzunehmen ist das Geld auch nicht verloren sondern das Ganze bleibt einfach stehen.

Falls du schon etwas in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hast (z.B. Berufsausbildung) würde ich mir dieses Geld auch nicht zwangsläufig wieder ausbezahlen lassen, vor allem wenn es nicht so viel ist, damit bei einem späteren Wechsel zurück zu staatlichen Rente quasi deine Unterlagen und die schon registrierten Zeiten nicht verloren sind.

Gruss Daniel

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline


Archiologe will become famous soon enough Archiologe will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 14.11.2010
Uhrzeit: 18:43
ID: 41497



AW: nach dem studium versorgungswerk und aip?

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Den AiP kannste doch einfach mitlaufen lassen. Nach 2 Jahren Berufstätigkeit kommt doch meistens schon einiges an LPHs zusammen. Da die vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung nicht so schnell verfällt (ein Verfallsdatum habe ich jedenfalls in keinem Architektengesetz gefunden,) kannst du sammeln und dich dann irgendwann später eintragen. In machen Versorgungswerken (z.B. Bayern) muß man sich aber in einer vorgebenen Zeit in die Kammer eintragen lassen, sonst fliegste wieder.

In jedem Fall gilt: Je früher du ins Versorgunswerk einzahlst, um so mehr kommt raus. Und das wird meines Wissens nicht linear berechnet. Da können 3 Jahre schon entscheidend sein.

Beim Austritt aus dem Versorgungswerk kann man sich die bis dahin erworbene Anwartschaft bar auszahlen lassen. Ob das bei der gesetzlichen Rentenversicherung geht, kann ich nicht sagen. Angeboten wurde das jedenfalls nicht. Man wird, denke ich, nur für die Zeit im VW freigestellt.


Zitat:
Sicherlich wenn du kein Geld hast, kannst du dort nichts bezahlen und dein Anspruch steigt nicht.
Das Problem ist, dass du immer einzahlen mußt!!! Eine Freistellung vom Beitrag gibt es nur für Selbstständige in den ersten Bürojahren, die ein geringes Jahreseinkommen nachweisen können. Das gibts aber auch nur in einigen Versorgungswerken, in Bayern z.B. mußt du dann auch mindestens den Mindestbetrag einzahlen.

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 14.01.2010
Beiträge: 8
prettypink: Offline


prettypink is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 14.11.2010
Uhrzeit: 18:45
ID: 41498



AW: nach dem studium versorgungswerk und aip? #3 (Permalink)
Social Bookmarks:

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Hat mir schon sehr viel weitergeholfen.
Dass ich mein AIP bei meinem momentanen Arbeitgeber machen kann ist schon geklärt und auch was die Fortbildungen angeht.
Eine Frage hätte ich noch: Was passiert denn, wenn ich mein AIP jetzt mache und nach der absolvierten Zeit möchte ich dann doch nicht in die Kammer eintreten? Ist es richtig, dass ich quasi 4 Jahre Zeit habe mein AIP zu machen und mich zu entscheiden und nach den 4 Jahren "verfällt" das Ganze dann, wenn ich noch nicht begetreten bin?
Lg

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline


Archiologe will become famous soon enough Archiologe will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 14.11.2010
Uhrzeit: 18:52
ID: 41499



AW: nach dem studium versorgungswerk und aip? #4 (Permalink)
Social Bookmarks:

Dazu mußte mal das Architektengesetz des jeweiligen Landes lesen. Wenn da nichts davon steht, können sie dich deswegen auch nicht ausschließen. Wie gesagt, davon habe ich noch in keiner gelesen.

Nur das Werk könnte auf eine Eintragung drängen, wenn es in deren Satzung steht.

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Benutzerbild von SoNici
 
Registriert seit: 08.12.2003
Beiträge: 160
SoNici: Offline

Ort: BaWü

SoNici is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 01.12.2010
Uhrzeit: 13:49
ID: 41681



AW: nach dem studium versorgungswerk und aip? #5 (Permalink)
Social Bookmarks:

Wenn Du in BaWü Fortbildungen bei der IFBau machen möchtest, zahlst Du als Nichtmitglied der Architektenkammer (also wenn Du nicht als AiP eingetragen bist) eine höhere Gebühr.
Als eingetragener AiP bekommst Du zudem Bildungsgutscheine, durch die Du noch Ermäßigung auf die Fortbildungsgebühren bekommst.

Mit Zitat antworten
ehem. Benutzer
 
Registriert seit: 24.05.2005
Beiträge: 353
Nightfly: Offline

Ort: Stuttgart

Nightfly has a spectacular aura about Nightfly has a spectacular aura about Nightfly has a spectacular aura about

Beitrag
Datum: 14.01.2011
Uhrzeit: 11:31
ID: 42138



AW: nach dem studium versorgungswerk und aip? #6 (Permalink)
Social Bookmarks:

In die Architektenkammer eintreten mußt Du wenn:
- Du dem Versorungswerk beitrittst
- Du nach dem AIP Planvorlageberechtigt sein willst

Du mußt nicht, wenn Dir das Versorgungswerk egal ist und Du nie selbstständig sein willst. Du kannst dann aber auch nicht mal für Bekannte nebenher nen kleinen Bauantrag o.ä. machen. So verdienen halt manche angestellte Architekten noch was nebenher.
Mein Tip wäre:
Beitreten und mit AIP beginnen, das kostet dann 2 Jahre lang 50 Eur / Jahr und ist nicht viel. Wenn Du alles absolviert hast (alle Leistungsphasen, AIP-Punkte gesammelt), kannst es nach 2 Jahren immer noch sein lassen mit der Kammer.
AIP-Punkte kann man auch in einigen kostenlosen Seminaren und Vorträgen sammeln. Die IFbau-Seminare lassen sich fast nicht finanzieren mit einem AIP-Gehalt. Und daß der Arbeitegeber das zahlt ist höchstens bei Alice im Wunderland so . Bzw. war ich sogar mal bei einem der das gemacht hat, ist aber ne große Ausnahme.

Mit Zitat antworten
Antwort
Ähnliche Themen
Thema Autor Architektur-Themenbereiche Antworten Letzter Beitrag
Alternativen nach dem Studium Martino Studium & Ausbildung 4 18.10.2009 21:24
BWL-Studium nach Architekturstudium? seaside Studium & Ausbildung 1 05.10.2009 08:16
Praktikum nach dem Studium!! kauni Studium & Ausbildung 2 05.10.2008 23:11
TITEL nach Studium Architektur ??? archbraun Studium & Ausbildung 8 04.04.2008 12:59
Berufe nach Studium Silvester Studium & Ausbildung 1 15.06.2003 10:43
 

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur




SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2025 tektorum.de®