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Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 14.11.2010 Uhrzeit: 18:43 ID: 41497 | Social Bookmarks: Den AiP kannste doch einfach mitlaufen lassen. Nach 2 Jahren Berufstätigkeit kommt doch meistens schon einiges an LPHs zusammen. Da die vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung nicht so schnell verfällt (ein Verfallsdatum habe ich jedenfalls in keinem Architektengesetz gefunden,) kannst du sammeln und dich dann irgendwann später eintragen. In machen Versorgungswerken (z.B. Bayern) muß man sich aber in einer vorgebenen Zeit in die Kammer eintragen lassen, sonst fliegste wieder. In jedem Fall gilt: Je früher du ins Versorgunswerk einzahlst, um so mehr kommt raus. Und das wird meines Wissens nicht linear berechnet. Da können 3 Jahre schon entscheidend sein. Beim Austritt aus dem Versorgungswerk kann man sich die bis dahin erworbene Anwartschaft bar auszahlen lassen. Ob das bei der gesetzlichen Rentenversicherung geht, kann ich nicht sagen. Angeboten wurde das jedenfalls nicht. Man wird, denke ich, nur für die Zeit im VW freigestellt. Zitat:
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