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Datum: 14.01.2011
Uhrzeit: 11:31
ID: 42138



AW: nach dem studium versorgungswerk und aip? #12 (Permalink)
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In die Architektenkammer eintreten mußt Du wenn:
- Du dem Versorungswerk beitrittst
- Du nach dem AIP Planvorlageberechtigt sein willst

Du mußt nicht, wenn Dir das Versorgungswerk egal ist und Du nie selbstständig sein willst. Du kannst dann aber auch nicht mal für Bekannte nebenher nen kleinen Bauantrag o.ä. machen. So verdienen halt manche angestellte Architekten noch was nebenher.
Mein Tip wäre:
Beitreten und mit AIP beginnen, das kostet dann 2 Jahre lang 50 Eur / Jahr und ist nicht viel. Wenn Du alles absolviert hast (alle Leistungsphasen, AIP-Punkte gesammelt), kannst es nach 2 Jahren immer noch sein lassen mit der Kammer.
AIP-Punkte kann man auch in einigen kostenlosen Seminaren und Vorträgen sammeln. Die IFbau-Seminare lassen sich fast nicht finanzieren mit einem AIP-Gehalt. Und daß der Arbeitegeber das zahlt ist höchstens bei Alice im Wunderland so . Bzw. war ich sogar mal bei einem der das gemacht hat, ist aber ne große Ausnahme.

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