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Datum: 05.04.2011
Uhrzeit: 10:42
ID: 43256



AW: Baustellenpraktikum

#1 (Permalink)
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Also in der Prüfungsordnung steht:

Zitat:
− der Nachweis einer praktischen Tätigkeit (Praktikum) von drei Monaten Dauer, die mit fachlich einschlägigen
Arbeitstechniken und mit Fragen des Baubetriebs vertraut machen soll,
Würde mal sagen, ein Bau-Zimmerer kann dir auch Arbeitstechniken beibringen und einen Einblick in den Baubetrieb geben. Würde mal die Allgemeine Studienberatung kontaktieren.

Bei uns waren alle Baubetriebe zugelassen.

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