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Gotubo: Offline
![]() Beitrag Datum: 13.08.2014 Uhrzeit: 12:21 ID: 53228 | Social Bookmarks: Im Grunde erfüllst du die Anforderungen bei 6 Monaten Praktikum doch voll und ganz. Auch die Klauseln "mindestens 8 Wochen" und "in der vorlesungsfreien Zeit" werden doch erfüllt. Und bei 6 Monaten Praktikum ist es dir doch kaum möglich auch noch zeitgleich den Status Vollzeit-Student zu behalten, oder? ich an deiner Stelle würde das mit dem Dekanat klären. Ich habe auch schon von Kommilitonen erfahren, dass sich ein Praktikum, in deinem Fall die 8 Wochen auf eine 40 Stunden Woche rechnen. Selbst wenn du nur halbtags arbeiten würdest, dafür aber die erwähnten 6 Monate erfüllst du doch auch diese Anforderung. Wahrscheinlich sind dann, wie bereits schon von mehreren hier erwähnt, die ersten 8 Wochen abgabefrei und alles weitere muss versteuert werden. Hier kommt dann auch noch die BaföG-Geschichte mit ins Spiel, da du (falls du denn Bafög berechtigt bist) hier einen freibetrag pro BWZ hast, welcher nicht überschritten werden darf.... |
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