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Ich müsste mir glatt noch mal die Lizenzbedingungen von ArchiCAD durchlesen... Wenn ich ein Bibliotheksobjekt nicht nur für die Plandarstellung sondern auch für die Ausführung nutzen darf, darf ich diese Objekte dann auch Kopieren und weitergeben?! ![]() Ein Bibliotheksobjekt ist ja nicht mit der abstrahierten Wanddarstellung o.ä. gleich zu setzen. Bzw. daraus ergibt sich kein Copyright für eine Wand. Ein Bibliotheksobjekt könnte aber als künstlerisches Werk gesehen werden und dadurch schützenswert sein... Ein Vergleichsbeispiel: Eine Werbeagentur darf z.B. Bilder von getty in Ihre Entwürfe einbauen und dem Klienten vorführen. Wird aber genau dieses Bild für die Publikation (z.B. in Form eines Plakates) genutzt, müssen Lizenzgebühren bezahlt werden.
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