| |
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 16.11.2009
Beiträge: 7
bln80: Offline
Beitrag Datum: 17.11.2009 Uhrzeit: 22:00 ID: 36428 | Social Bookmarks: Hallo, könnte dieser besagte kundige Rechtsanwalt oder Architekt denn auch anhand der Unterlagen bereits z.b. vom Amt die Genehmigung für eine Terrasse erhalten, und das VOR dem Kauf? Ich muss ja irgendwie sicherstellen dass sowohl die anderen Teilinhaber als AUCH das Amt die Terrasse genehmigen, BEVOR ich das DG kaufe. Sonst gleicht das ganze ja einem Lottospiel. Oder übersehe ich da eine Möglichkeit? (Rücktrittsrecht im Kaufvertrag o.ä.?) b |
| Registriert seit: 07.08.2003
Beiträge: 1.267
fst: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 17.11.2009 Uhrzeit: 22:37 ID: 36429 | Social Bookmarks: Nennt sich Bauvoranfrage: Bauvoranfrage - Lexikon |
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 22.12.2008
Beiträge: 492
k-roy: Offline
Beitrag Datum: 17.11.2009 Uhrzeit: 23:43 ID: 36432 | Social Bookmarks: ... die natürlich Knete kostet. Und für eine Voranfrage muß man eigentlich schon eine ziemlich konkrete Planung haben, nicht daß irgendwas genehmigt wird, was später auf Grund von Statik oder Brandschutzanforderungen, die man zufällig nicht abgefragt hatte, doch nicht funktioniert. |
| Registriert seit: 07.08.2003
Beiträge: 1.267
fst: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 17.11.2009 Uhrzeit: 23:56 ID: 36433 | Social Bookmarks: Zitat:
Es werden aber auch Dachgeschossrohlinge angeboten mit Baugenehmigung. | |
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.07.2003
Beiträge: 924
Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 18.11.2009 Uhrzeit: 08:50 ID: 36436 | Social Bookmarks: Hallo, Du könntest eine Bauvoranfrage stellen! Der Bauaufsichtsbehörde wäre das egal, wem das Grundstück + Eigentum gehört; zahlen musst Du aber dafür! Viele Architekten und Ingenieure bieten die Beantwortung deiner Fragen übrigens als Leistung an! (Ohne groß Werbung zu machen, es gibt sicherlich noch mehrere) Für wenig Geld bekommst Du eine Aussage, für die jemand auch haften muss! Ich finde das sollte einem beim Häuserkaufen wert sein! Gruß -- Blumenschein |
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 16.11.2009
Beiträge: 7
bln80: Offline
Beitrag Datum: 18.11.2009 Uhrzeit: 12:23 ID: 36446 | Social Bookmarks: Hallo, was verlangt denn ein Architekt für eine Bauvoranfrage? Im Internet finde ich nur Angaben von ca. 1 bis 1.5% der Baukosten, ist das richtig? Beinhalten die Baukosten auch den Kauf des Dachgeschosses, oder wirklich nur die Baukosten selbst? Noch etwas: ich las neulich eine Meldung über eine "Novelle der Berliner Bauordnung", die seit 2006 in Kraft ist. Interpretiere ich das richtig, dass man nun neuerdings mehr oder weniger bauen kann, was man möchte, solange es in gewissen Rahmenbedingungen liegt, und wenn das Amt sich nicht von selbst meldet, ist es damit genehmigt? Oder hab ich das ganz falsch verstanden? Grüße, bln80 |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
| Frage zum Thema Barrierefreiheit | Susanne4711 | andere Themen | 5 | 04.08.2009 17:46 |
| Eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss-wie zählt Luftraum? | SvenjaL | Planung & Baurecht | 3 | 13.07.2009 10:56 |
| Frage zu Kosten eines Spezialbaus | KloIdee | Bauherren & Auftraggeber | 5 | 18.06.2009 20:27 |
| Frage zu einer Schicht bei Sanierung eines Flachdaches | newbie | Konstruktion & Technik | 1 | 12.02.2008 00:46 |
| Kurze Frage zur Archicad | Chriz27 | Präsentation & Darstellung | 2 | 09.03.2007 21:34 |