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| Registrierter Nutzer Registriert seit: 15.04.2004
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Maks: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 28.09.2005 Uhrzeit: 11:55 ID: 11048 | Social Bookmarks: Hi, jetzt habe ich auch nochmal eine Frage zum Thema Haftung. Prinzipiell ist es ja so, dass es als Absolvent eine gewisse Karenzzeit zum Thema Bauvorlageberechtigung gibt. Diese Bauvorlageberechtigung gilt nur für eine begrenzte Größe des Bauvorhabens. Wenn ich als freier Mitarbeiter ein Projekt bearbeite, das größer ist, als der Geltungsbereich meiner Bauvorlageberechtigung, begebe ich mich doch zum einen in eine gewisse Abhängigkeit von meinem Auftraggeber. Dieser muß seinen Stempel auf den Bauantrag setzen. Zum anderen übernimmt der Auftraggeber damit meines Wissens die Haftung für die erbrachte Leistung. Oder sehe ich da was falsch? Gruß max |
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