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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 27.02.2010 Uhrzeit: 13:27 ID: 37997 | Social Bookmarks: Ob Du Freiberufler bist entscheidet das zuständige Finanzamt (Katalogberuf). Als Absolvent betriebest Du ein Ingenieurbüro für Bauwesen, das wäre gewerbesteuerfrei und Du also Freiberufler. In § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sind einige Beispiele dafür aufgeführt, welche Tätigkeiten im Einzelnen freiberuflich sind. Explizit werden Architekten und Ingenieure genannt. Ansonsten ist Freiberufler, wer * selbstständig und eigenverantwortlich tätig ist * und eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübt. Als ich noch im Status Student mein Büro betrieb, sagte mein Steuerberater, das sei auch in Ordnung, wenn ich dann in überschaubarem Zeitraum das Diplom mache und dann weiter in dem Büro arbeite. Prinzipiell ist der Student kein Ingenieur und somit erst mal kein Freiberufler... |
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