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Social Bookmarks: So, da muß ich mich auch mal zu Wort melden ![]() Steuer: Jeder zahlt die gleiche Einkommenssteuer (Abhängig von der Einkommenshöhe), der Studentenstatus ändert nix an der Steuerklasse. Vielmehr ist es der Familienstand, der Einfluss auf die Steuerklasse hat: Lohnsteuerklasse - Wikipedia So weit ich weiß zahlt jeder auch letztlich die gleichen Steuern unabhängig von der Steuerklasse, nur dass jemand mit Kindern ein höheren Abziehbaren betrag hat und damit vorsorglich in eine andere Steuerklasse kommt, damit er nicht erst im nächsten Jahr eine große Summe zurück bekommt. Wie hoch Deine Einkommenststeur sein wird kannst Du an vielen Stellen im Netz ermitteln, u.a. hier: VData Software-Entwicklung GmbH - Lohnsteuer-Rechner 2008 Steuervorteile als Jungunternehmer: Ich glaube diese Vorteile beziehen sich nur auf spezielle Steuern wie z.B. die Gewerbesteuer und was es sonst noch so gibt... Gewerbe: Gewerbetreibende sind Handeltreibende. Eine Dienstleistung gehört nicht dazu. Die Arbeiten die man im Architekturbereich am Zeichentisch macht sind i.d.R. Dienstleistungen und damit Gewerbesteuerfrei! (Also bitte kein Gewerbe anmelden, wenn nicht notwendig.) Scheinselbstständigkeit: Als Student kann man eigentlich nicht Scheinselbstständig sein - nur Scheinstudent, wenn man mehr arbeitet als studiert. Und erst dann kommt die Frage der Scheinselbstständigkeit auf! Krankenkasse: Wenn du Immatrikuliert bist, aber über 30 Jahre alt, kannst Du Dich freiwillig Krankenversichern. Das kostet so um die 130 EUR im Monat. Dabei darfst Du dann aber nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. (angeblich ist es mehr bei Nacht- und Wochenendarbeit - in jeden Fall muß das Studium Vorrang haben.)
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
Social Bookmarks: Natürlich kann man als Student scheinselbstständig sein. Das eine hat mit dem anderen doch gar nichts zu tun. Wenn ich als Student auf Stundenbasis und als sog. Freier Mitarbeiter ausschließlich und für einen längeren Zeitraum für nur einen Auftraggeber arbeite, dann bin ich auch scheinselbstständig. Dafür reichen auch 20 Stunden in der Woche. Es geht doch dabei darum, dass Arbeitgeber sich mit dieser Konstellation um die Sozialabgaben drücken wollen, obwohl der Auftragnehmer eigentlich einen Angestelltenstatus hat. Und das gilt für studentische Mitarbeiter, die über die 400€ kommen genauso. Die Frage, ob man Vollzeitstudent ist, ist eine andere. Letztlich interessiert das auch nur die Krankenkasse. Die Uni hat mich da noch nie was gefragt. Solange man sein Pensum irgendwie und irgendwann schafft... | |
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