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Social Bookmarks: Zitat:
Klar, das gibt's schon öfter. Aber warum nach Beendigung der Tätigkeit überhaupt noch einen Vertrag abschliessen? Es genügt doch ein Pratikumsnachweis. Die Bezahlung kann man doch auch ohne Vertrag verbuchen. | ||
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Danny: Offline
Ort: Weimar - Bauhaus Uni ![]() Beitrag Datum: 25.09.2008 Uhrzeit: 09:32 ID: 30612 | Social Bookmarks: erstmal Danke für eure Hilfe.. Sitze im Büro und gerade kam mein Chef zu mir und fragte, ob ich unterschrieben hätte. Ich meinte nein und das mit ihm nochmal darüber reden möchte. Ich werde dies gleich tun und dann das Resultat hier veröffentlichen. Drückt mir bitte die Daumen!!! Danny |
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 25.09.2008 Uhrzeit: 10:55 ID: 30614 | Social Bookmarks: spannend wie ein Krimi! :eek: Viel Erfolg |
Social Bookmarks: @ Danny Kompliment für Dein Rückgrat, den Vertrag nicht gleich zu unterschreiben! Ich drück Dir für Dein Gespräch die Daumen. Bei meinem Baustellenpraktikum hab ich auch am letzten Tag den Praktikumsvertrag bekommen. Allerdings war vorher nichts vereinbart, ich hatte nicht erwartet, einen Lohn zu bekommen, sondern wollte einfach was lernen und habe eben wie ein Bauhelfer mitgearbeitet. Der Chef meinte, er hätte sich erkundigt, was so üblicherweise als Praktikantenlohn bezahlt würde, und ich hab dann glaub 700€ Monatslohn bekommen (allerdings auch nur, weil ich auch gearbeitet hab - meine Vorgängerin ist nur rumgestanden, und hat dementsprechend auch nichts bekommen) Ich hatte bei meinem Büropraktikum 400€ Monatslohn - auch nicht berauschend. Wußte aber vorher, auf was ich mich einlasse. Leider war der Lerneffekt auch nicht so hoch, dafür kann ich seitdem ganz gut Allplan, also immerhin etwas. | |
ehem. Benutzer Registriert seit: 09.09.2008
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Albert: Offline
![]() Beitrag Datum: 25.09.2008 Uhrzeit: 12:36 ID: 30617 | Social Bookmarks: Daran sieht man mal wieder, dass Praktika nur Ausbeute sind. |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 25.09.2008 Uhrzeit: 17:59 ID: 30618 | Social Bookmarks: Vor Gericht kann man sogar jede Menge mehr erstreiten. Ein klassischer Fall von Gutem Glauben / BGB. Präzedenzfälle gibt es mittlerweile genug. Ist ein Praktikant ohne Betrueung wie ein Arbeitnehmer "eingestellt", dann steht eine Branchenübliche Bezahlung zu. Da vorher nicht verhandelt und beauftragt wurde, muss der AG (Büro) den Branchenüblichen Preis dem AN (Praktikant) bezahlen. Er muss nämlich laut gutem Glauben davon ausgehen, dass Arbeit (hier speziell qualifiziert, da kein Lehrinhalt im Praktikum im Vordergrund gestanden hat) auch bezahlt wird. Wie gesagt, es haben inzwischen viele Praktikanten geklagt und auch Recht bekommen. In der Regel wird dann ein ganz normales Monatsgehalt bezahlt. Mit diesem Wissen kannst du auf jeden Fall deinen Chef zur Zahlung bewegen. Übrigens steht nicht Aussage gegen Aussage, da in diesem Fall zutritt zum Büro gewährt wurde, Arbeiten angefertigt und auch verwendet wurden. Die Leistung wurde demnach nachweislich erbracht. Zum Beispiel von Florian (der übrigens auch nach "Gutem Glauben") - Jedermann muss davon ausgehen, dass kein Mensch (auch ein Architekt nicht) seinen Beruf ohne Vergütung ausübt. wenn man sich also was planen lässt, sei es dann auch wirklich nur auf dem Bierdeckel in der Kneipe - steht also nach Gutem Glauben eine Vergütung zu. |
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jarrid: Offline
![]() Beitrag Datum: 25.09.2008 Uhrzeit: 18:45 ID: 30619 | Social Bookmarks: Ich denke primär geht es den meißten leuten in einem Praktikum nicht um Geld. Jeddoch sollte man als Büro, welches Praktikanten einstellt sich dessen bewußt sein, dass der/die jenige event. einen Nebenverdienst hat, den er durch eine 40+x Std Woche nicht nachgehen kann. Der Praktikant muss seine Miete zahlen, was essen und den Weg zur Praktikumsstelle bestreiten. Klar ist man event. auch keine besonders Hilfreichekraft, aber die ein oder anderen Aufgaben können ja schon von Praktikanten abgenommen werden, wodurch sie ja auch einen Einblick in das Berufsleben erhalten. Eine Vergütung in Höhe von 400 - 800 Euro finde ich für einen Praktikanten im Studium durch aus angemessen, wobei natürlich eine Relation zwischen Leistung und Lohn gewährleistet sein muss. |
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